Betreff:         URECHT: urheberrecht bei reproduktionen
 Datum:         Wed, 30 Dec 1998 15:36:09 -0800
    Von:         Klaus Graf <graf@uni-koblenz.de>
  Firma:         Universitaet Freiburg
     An:          urecht@jurix.jura.uni-sb.de

hallo,
darf man bilder gemeinfreier zweidimensionaler objekte (zb fotos,
alte stiche usw.) bedenkenlos im www "klauen"? meine ansicht, dass hier
kein leistungsschutzrecht des fotografen gemaess par. 72 urhG besteht,
habe ich ausfuehlrich begruendet auf der seite
kulturgut - rechtsfragen der nutzung
http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm

juristische gegenargumente wuerden mich interessieren.

freundliche gruesse
dr. klaus graf

Meine Antwort auf diese Frage als Erwiderung auf Dr. Grafs These zum urheberrechtlichen Schutz von Reprofotos