Urheberrechtsnovelle Korb 2

Das Urheberrechtsgesetz hat in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen erfahren. Das Urhebervertragsrecht wurde am 1.7.2002 novelliert, durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurden im September 2003 erste Anpassungen wegen der Internettechnologien vorgenommen, der Folgerechtsanspruch für Fotokunstwerke wurde im November 2006 eingeführt und die Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die bis zum April 2006 in deutsches Recht hätte umgesetzt werden müssen, steht noch aus.

Jetzt hat der Gesetzgeber das zweite Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft verabschiedet, das unter dem Stichwort „Korb 2“ in der Öffentlichkeit bekannt ist. Diese neuerliche Änderung des Urheberrechtsgesetzes tritt Anfang 2008 in Kraft und enthält zahlreiche umstrittene Regelungen, über die sich die beteiligten Interessenverbände und der Gesetzgeber im Rahmen des ersten Korbs 2003 nicht einigen konnte. Ein dritter Korb ist bereits angekündigt. Eine Lesefassung des Gesetzes ist auf der Startseite von www.fotorecht.de zu finden.

Wesentliche Regelungsgegenstände der Novelle:

David Seiler
Rechtsanwalt Mainz, den 12.11.07
betreut inhaltlich die Webseiten
http://www.fotorecht.de
und ist Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv Internet-Recht im Unternehmen

veröffentlicht in Visuell 06/2007, S. 44