Bildnisrecht |
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| Bei der Frage, ob und welche Personen fotografiert bzw. in welcher Form diese Fotos verwendet werden dürfen, ist das Recht der abgebildeten Menschen am eigenen Bild, das sog.Bildnisrecht zu beachten. Das Bildnisrecht, geregelt in §§ 22, 23 KUG, ist verfassungsrechtlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht abgesichert und zudem durch das Recht der unerlaubten Handlungen als sonstiges Recht, § 823 BGB, sanktioniert. | ||
| Kunst-Urhebergesetz KUG 1907/1952 |
frühes Photographie-Gesetz mit heute noch geltenden Regelungen zum Bildnisrecht und bei der Schutzfristenberechnung von Fotos zu beachtenden Regelungen | |
| Jonas Grashey, Recht am eigenen Bild nach KUG | Ein 14 seitiges Skript von Jonas Grashey zum Recht am eigenen Bild nach KUG wurde von der Uni München im Rahmen des Seminars Medienlehre, Presse im Studiengang Diplom-Journalistik WS 02/03 online gestellt. | |
| Alexander Dix, "Das Recht am eigenen Bild ein Anachronismus im Zeitalter des Internet"? (Stand 8/2003) | Vortrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Brandenburg vom November 2000 | |
| Recht und neue Medien - Recht am eigenen Bild | guter einführender Aufsatz von Joachim Elsner, Stefan Mose - Stand Juni 1997 | |
| Recht am eigenen Bild - Rechtliche Grundlagen | knapper Beitrag von Rechtsanwalt Klaus Sakowski | |
| Das Recht am eigenen Bild auf der Datenautobahn | Thomas LEGLER: Beitrag über die Rechtslage in diff. europ. Ländern, CR 7/1998, S. 439 ff. | |
| KUG Kommentar | Fotowerkstatt Wittenberg | |
| Links zum Recht am eigenen Bild | von Dr. phil. Klaus Graf | |
| Design-Recht: Das Recht am eigenen Bild | RAin Silke Kirberg, Page 11/99 | |
| Recht: Gesichter in der Werbung | RA Uwe Koch in Publish 5/2002, 32 | |
| Recht am eigenen Bild | Beitrag des BJV, Bundesverband Jugendpresse | |
| Fall-Lösung zum Bildnisrecht | Lösung von Professor Dr. iur. Filippo Ranieri | |
| Wikipedia zum Bildnisrecht | Freies Online-Lexikon | |
| Artikel zum Bildnisrecht u.a. | von RA David Seiler | |
| Urteile: | ||
| BVerfGE 35, 202 - Lebach | Interessenabwägung zw. Persönlichkeitsrecht gem. §§ 22, 23 KUG und Rundfunkfreiheit: Berichterstattung über Straftat und Täter: Namensnennung u. Abbildung in späterer Berichterstattung unzulässig wg Resozialisierung | |
| BGH, Urteil vom 14.05.2002; Az.: VI ZR 220/01 |
Marlene Dietrich: Verwendung eines Bildnisses einer absoluten Person der Zeitgeschichte zur Werbung f?r ein Presseerzeugnis |
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| Urteil des Landgerichts Köln (Az: 28 O 130/96) | Bildnisrecht: Lothar Matthäus Foto auf Telefonkarte zugunsten der Krebshilfe | |
| BVerfG, 1 BvR 758/97 vom 26.4.2001 | Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Bildberichterstattung der Presse. Veröffentlichung von Fotografien von Prinz Ernst August von Hannover; Prinzessin Caroline von Monaco; Prügelprinz; Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen; absolute Person der Zeitgeschichte |
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| BVerfG, 1 BvR 1454/97 vom 31.3.2000 | Foto von Caroline von Monaco mit Sohn | |
| BVerfG, 1 BvR 2707/95 vom 25.8.2000 | Wills Brandt Gedenkmünze; Bildnisrecht, postmortales Persönlichkeitsrecht | |
| BVerfGE 97, 125 - 1 BvR 1861/93 - - 1 BvR 1864/96 - - 1 BvR 2073/97 - Caroline von Monaco I (14.01.1998) |
Gegendarstellung auf Titelseite | |
| Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 20.8.1999, Az. 14 C 8040/98 | Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Fotos in der Kontaktanzeige einer Partnervermittlungs-Agentur |
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| BVerfGE 101, 361 - 1 BvR 653/96 - Caroline von Monaco II (15.12.1999) | Fotos von Eltern mit Kinder, Privatsphäre in der Öffentlichkeit; Stärkung des Bildnisrecht, Abwägung mit Pressefreiheit | |
| BGHZ 24, 72 - Persönlichkeitsrecht | 1. Das durch Art. 1, 2 GrundG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. 2. In einer seiner Erscheinungsformen richtet es sich auf die Wahrung der persönlichen Geheimsphäre durch Geheimhaltung ärztlicher Zeugnisse über den Gesundheitszustand. 3. Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts bemißt sich im Streitfalle nach dem Prinzip der Güter- und Interessenabwägung. |
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| BGHZ 26, 349 - Herrenreiter | BGHZ 26, 349 (349)Nachdem durch Art. 1, 2 GG das Recht zur freien Selbstbestimmung der Persönlichkeit als ein Grundwert der Rechtsordnung anerkannt ist, ist es gerechtfertigt, in analoger Anwendung des § 847 BGB auch dem durch die unbefugte Veröffentlichung seines Bildes Verletzten wegen eines hierdurch hervorgerufenen, nicht vermögensrechtlichen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu gewähren |
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| BGHZ 35, 363 - Ginsengwurzel | Der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene kann Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern. |
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| Mustertexte | ||
| Model Release | Muster von FreeLens RA Feldmann | |
| weitere Muster siehe am Ende der Links - Gesetze | ||
letzte Änderung: 25.09.2005