Welche (rechtlichen) Probleme können sich bei der Veröffentlichung und Vermarktung von Fotos, die von Lesern eingeschickt werden, ergeben?
Regelmäßig müssen die Leser-Fotografen vor der ersten Bildlieferung Lizenzverträge mit dem jeweiligen Verlag im Rahmen der Registrierung abschließen.
1.) Beweisbarkeit
Die Verträge werden online per Mausklick ohne Unterschrift abgeschlossen, so dass der Lizenznehmer Beweisprobleme haben kann.
2.) Haftung
Verlage lassen sich das Recht einräumen, die Fotos für journalistische aber auch für werbliche Zwecke selbst zu nutzen oder über Agenturen an Dritte zu vermarkten. Der Fotograf soll die Fotos frei von Rechten Dritter - z.B. Rechte von abgebildeten Personen, Urheber- oder Markenrechten - einräumen und dem Verlag dafür auch haften.
Soweit ist alles formal in Ordnung. Aber liest in der Praxis jeder Bildlieferant diese Vertragsbedingungen und wenn ja, was schon die Ausnahme sein dürfte, ist er auch in der Lage, diese Regelungen zu verstehen?
3.) Werbenutzung
Die Verlage ermutigen ihre Lesen, Schnappschüsse von Promis zu machen. Das heimliche Anfertigen von Personenfotos kann allerdings strafbar sein, § 201a StGB. Die Veröffentlichung von Personenfotos bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Personen, andernfalls bestehen u.a Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Promifotos dürfen für redaktionelle Zwecke genutzt werden, nicht aber zu Werbezwecken. Da nicht anzunehmen ist, dass die Hobby-Paparazzi von jedem Promi ein sog. Model-Release einholen, dürfen diese Fotos nicht für Werbezwecke genutzt werden. Der Fotograf hat dem Verlag aber die Rechte hierzu eingeräumt und haftet dafür mit seinem gesamten Privatvermögen. Umgekehrt haftet auch der Verlag für die von ihr weiterlizenzierten Rechte. Das könnte teuer werden: die FAZ musste Boris Becker 1,2 Millionen Euro Schadensersatz für die Nutzung eines Foto von ihm für Werbezwecke zahlen.
4.) Redaktionelle Nutzung
Auch die redaktionelle Nutzung von Leserfotos ist nicht unproblematisch. Zeitungen und Zeitschriften sind journalistischen Grundsätzen und dem Pressekodex verpflichtet und dürfen grundsätzlich nur zuverlässig recherchierte Informationen und Fotos veröffentlichen. Bei Leserfotos besteht viel mehr noch als bei Profifotografen die Gefahr, dass die Bildbeschreibungen oder gar die Fotos selbst ungenau oder manipuliert sind.
Das Geschäft mit Leserfotos ist also sowohl bei redaktioneller als auch bei werblicher Verwertung für alle Beteiligten riskant.
David Seiler, Mainz, den 13.08.2006
betreut inhaltlich die Webseiten
http://www.fotorecht.de
und ist Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv "Internet-Recht im Unternehmen"
Veröffentlicht in Visuell 5/2006, S. 15