Euro 200.000.- für Joschka Fischer

Streit um Werbefotos: Rekordsumme für Fischer

Der Axel Springer Verlag warb für eine Zeitung „Welt kompakt“, die ein deutlich kleineres Format hat als übliche Tageszeitungen, mit einer Werbekampagne unter dem Titel „Big News. Small Size.“. Die visuelle Grundidee der Werbung war die charakteristischen Merkmale von Promis mit Babyfotos dergestallt zu verschmelzen, dass die Fotos aussehen, wie vermeintliche Babyfotos der Promis.

Betroffen hiervon war auch der damalige Außenminister Joschka Fischer. Da es hier keinen satirischen Anlass für das „Star-Fake-Foto“ gab, sondern der Verlag sich lediglich die Bekanntheit und Beliebtheit von Fischer zunutze gemacht hat, sprach das LG Hamburg ihm Schadensersatz nach der Lizenzanalogie in Höhe von Euro 200.000.- zu (27.10.2006, Az.: 324 O 381/06).

Bei dieser Schadensberechnungsmethode werden die Honorare, die Werbetreibenden üblicherweise an Prominente zahlen, oder die der jeweilige Promi selbst in anderen Fällen schon erhalten hat, als Vergleichsmaßstab herangezogen. Auf dieser Grundlage bekam auch Boris Becker für die Nutzung eines Bildes auf der Dummy-Ausgabe der FAZ am Sonntag 1,2 Mio Euro vom LG München (Urteil vom 22.03.2006, Az. 21 O 17367/03) zugesprochen. Man darf gespannt sein, ob die Urteile Bestand haben und bis in welche Höhen sich die Schadenersatzzahlungen noch bewegen müssen, um die Verlage von einer unberechtigten Nutzung von Fotografien abzuhalten. Solange die Schadensersatzzahlungen niedriger sind, als die üblichen Honorare und die Mehreinnahmen wird sich an dem Zustand der Selbstbedienung wenig ändern.

Mainz, den 09.11.2006

RA David Seiler

betreut inhaltlich die Webseiten
http://www.fotorecht.de
und ist Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv "Internet-Recht im Unternehmen"

Veröffentlicht in Visuell 6/2006, S. 58

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