Muss man die Fotos auch bezahlen, die man von sich hat machen lassen?
RA Seiler kommentiert einen aktuellen Fall, in dem sich eine prominente Politikerin professionell fotografieren liess, das Fotoshooting und die Nutzungsrechte dann aber nicht bezahlen wollte obwohl ihr die Bilder gefielen.
In einem juristischen Aufsatz wurde kürzlich vom Siegeszug der Bilderkultur gesprochen. (Boehme-Neßler, Volker, Multimedia und Recht - Auswirkungen der Bilderkultur auf das Recht, K&R 2003, 530) Dies gilt auch für den Bereich der Politik, wo man z. B. von einem Medienkanzler spricht. So verwundert es auch nicht, wenn die bayrische Kultusministerin Monika Hohlmeier, Tochter von Ministerpräsident F. J. Strauß, sich für einen Imagewechsel (feminin, nicht „derb“ oder „straußisch“) entschied und ein aufwändiges Fotoshooting vor der letzten Landtagswahl machen ließ. Sie erreichte damit - nach drei erfolglosen Versuchen - im vierten Anlauf das Direktmandat in ihrem Wahlkreis. Ausgerechnet die Fotos, die ihr gut gefallen haben und die sie in diesem Wahlkampf erfolgreich einsetzte, wollte sie nicht bezahlen.
Mit dem Imagewechsel und dem Fotoshooting wurden die Münchner Fotografen Christof und Petra Maria Vohler beauftragt (www.vohler.de ). Ende Juli 2003 erstellte das Fotostudio einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der sich auf ca. 6000,- Euro belief, da noch Folgeaufträge in Aussicht gestellt wurden. Umfasst waren Vorarbeiten wie die Vorrecherche zum Image der Ministerin und dessen Optimierung, die Planung des Shootings in Absprache mit Wahlkampfhelfern, der Shootingtag mit 12 verschiedenen Outfits im Studio und Outdoor, wobei auf Mittelformat fotografiert wurde (ca. 360 Aufnahmen), die Bildauswahl, Anfertigen von Kontaktabzügen, Erstellen einer als Druck-Referenz geeigneten Bildauswahl in 13/18 cm, Scannen und Aufbereitung der Scanns für verschiedene Druckzwecke und nicht zuletzt die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den Fotos.
Kurz nach dem Kostenvoranschlag kam es dann Anfang August 2003 zu dem Fotoshooting, mit dessen Ergebnis die Ministerin, wie sie später in Interviews äußerte, sehr zufrieden war. Die Bilder sollen jetzt auch in der Akademie der Bildenden Künste in München ausgestellt werden. Bezahlt wurde die Rechnung für die Fotos, das Shooting und die Nutzungsrechte nach gewonnener Wahl im September aber nicht. Argumentiert wurde damit, dass die Rechnung überzogen sei, dass zwei CSU-Mitglieder im Mai 2003 einen niedrigeren Betrag vereinbart hätten und dass der Kostenvoranschlag nicht zugegangen sei. Nach Klageerhebung wurden 3400,- Euro gezahlt. Über den Restbetrag wurde streitig verhandelt und letztendlich ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, wonach das Fotostudio nach 3/4 seiner Forderung erhält.
Dieser Fall ist ein Lehrstück dafür, wie man sich heutzutage auch auf Amt und Würden nicht mehr verlassen kann und den Nachweis des Vertragsverhältnisses und des Inhalts des Vertrags absichern muss, um nicht in einem späteren Prozess in Beweisschwierigkeiten zu geraten.
Angebliche Preisverhandlungen im Mai wären jedenfalls durch den schriftlichen Kostenvoranschlag überholt gewesen, da dieser ein geändertes bzw. neues Angebot darstellt. Dieser Kostenvoranschlag muss der Ministerin aber auch zugegangen sein, damit ein auf dieser Grundlage erteilter Auftrag wirksam zustande kommt. Hier lag im konkreten Fall ein Beweisproblem, da der Zugang bestritten wurde.
In der Praxis lässt sich das am Besten durch eine schriftliche Auftragsbestätigung vermeiden. Hierzu genügt auch eine Unterschrift unter dem Kostenvoranschlag, der eine Zeile „Einverstanden, Name, Ort, Datum“ enthalten kann.
Erfolgt der Auftrag nur mündlich, insbesondere telefonisch, sollte man zumindest den Auftrag umgehend schriftlich bestätigen (so genanntes kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das aber auch zugehen muss). Wenn der Vertragspartner (Auftraggeber bzw. Besteller) dem nicht direkt widerspricht, gilt der Vertrag zu den bestätigten Konditionen als geschlossen. Wer ganz sicher gehen will, gibt sich nicht mit dem Schweigen seines Auftraggebers zufrieden, sondern verlangt auch beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben eine Rückbestätigung.
Die Annahme eines Angebots kann nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten erfolgen. Im konkreten Fall Hohlmeier wurde das mit dem Kostenvoranschlag unterbreitete Angebot dadurch angenommen, dass die Ministerin den Fototermin wahrgenommen hat. Vom Gericht wurden lediglich die höheren Kosten für die Express-Entwicklung angezweifelt und mit diesem Argument ein Vergleich über die Restsumme 3/4 zugunsten der Fotografen vorgeschlagen und abgeschlossen.
Festzuhalten bleibt, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, sich als Fotograf und Auftragnehmer, der teilweise mit nicht unerheblichen Arbeits- und Kostenaufwand in Vorleistung geht, schriftlich abzusichern, auch wenn man selbst den damit verbundenen Aufwand scheut, es als Misstrauen gegenüber seinem Kunden ansieht oder ihn nicht dem Auftragnehmer zumuten möchte. Durch einen Kostenvorschuss kann der Fotograf sein Risiko noch weiter reduzieren wenn er es in Verhandlungen durchsetzen kann.
Beachtlich ist im konkreten Fall vor allem auch der Mut der Münchner Fotografen, sich gegen eine CSU-Ministerin zu stellen, auch auf die Gefahr hin, dadurch Kunden zu verlieren. Aber Kunden, die nicht zahlen wollen, zu verlieren, ist nicht das schlechteste. Es gilt also für Fotografen ihre Rechtsposition abzusichern und beweisbar zu machen und auch den Mut, die Zeit, die Nerven und Energie aufzubringen, im Bedarfsfall seine Rechte auch durchzusetzen. Dass dies gelingen kann, zeigt der Fall Hohlmeier und das sollte auch anderen Fotografen Mut machen.

BU’s: Foto: Vohler, München 2003
David Seiler
Rechtsanwalt Mainz, den 21.06.2004
betreut inhaltlich die Webseiten
http://www.fotorecht.de
und ist Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv Internet-Recht im Unternehmen
veröffentlicht in Photopresse 28/2004, S. 8
siehe auch:
SPIEGEL ONLINE - 29. April 2004, 17:57
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,297636,00.html
Conny Neumann, Hohlmeier wünschte feminine Fotos - und zahlte nicht