Keine Euro 100.000,- für Oskar L.

Das überraschenden Ausscheiden von Oskar Lafontain als Finanzminister aus der Regierung Schröder nahm der Autovermieter Sixt zum Anlass eine Anzeige mit Fotos aller Kabinettsmitglieder zu veröffentlichen, auf der das Bild von Lafontain durchgestrichen war. Die Anzeige war mit dem Text versehen: Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit“ und weiter ...“nur bei Sixt können Leasingverträge jederzeit aufgelöst werden ... falls ein Mitarbeiter vorzeitig schlapp macht“.

LG und OLG Hamburg sprachen Lafontain zunächst Euro 100.000,- als fiktiver Schadenslizenz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Sixt aus eigenem Gewinnstreben zu. Lafontain wollte mehr und klagte auf Euro 250.000.-.

Der BGH hob die Entscheidung nun auf und wies die Klage von Lafontain insgesamt ab, er geht nun leer aus (Urteil vom 26.10.2006, Az.: I ZR 182/04). Das höchste deutsche Zivilgericht nahm eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit vor und sah in der Anzeige keine verbotene Nutzung des Bildnisses von Lafontain und auch keine kommerzielle Verwertung seiner Persönlichkeit, die sein Ansehen schädige. Die spöttisch-ironische Kritik an seinem fluchtartigen Ausscheiden aus der Regierung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und rechtfertige keine Entschädigung.

Meines Erachtens ist das Verhalten von Lafontain aber nur der Aufhänger für eine genau auf das Leistungsangebot von Sixt ausgerichtete Werbeaussage, die eindeutig im Vordergrund steht. Es kann nicht angehen, dass sich Werbetreibende um Lizenzzahlungen an Prominente herumdrücken können, wenn sie deren Bekanntheit unter dem Deckmantel der Satire für eindeutig produktbezogene Werbung ausnutzen. Es bleibt abzuwarten, ob ein Gang zum Bundesverfassungsgericht zu einer Korrektur der Entscheidung führt.

Mainz, den 09.11.2006

RA David Seiler

betreut inhaltlich die Webseiten
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und ist Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv "Internet-Recht im Unternehmen"

Veröffentlicht in Visuell 6/2006, S. 60

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