NEWSLETTER WWW.FOTORECHT.DE Ausgabe 15-2002 im November 2002

3.Jahrgang, ISSN 1617-075x; Aktuelle Abozahl: 434
Hinweise und Anregungen sind jederzeit willkommen an RA David Seiler.

Inhaltsverzeichnis:

1. NEU BEI FOTORECHT.DE
2. URTEILE/KLAGEN
a.) BGH zu elektronischen Pressespiegeln
b.) Gestärkter Urheberrechtsschutz für Lichtbilder
3. URHEBERRECHT: GESETZENTWÜRFE
a.) Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
b.) Gesetzentwurf zur Verabschiedung der WIPO-Verträge
c.) Gesetzentwürfe in Schweiz und Österreich
4. LINKS ZUM BILDNIS, URHEBER- UND PRESSERECHT
5. BUCHBESPRECHUNG

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1. Neu bei fotorecht.de

Unter Publikationen findet sich ein Link auf die Infoseite zum neu erschienenen Beck-Rechtsberater von Pierson/Seiler: Internet-Recht im Unternehmen. Die Seite enthält u.a. Pressetexte, eine Besprechung von RA Dr. Maaßen, Justitiar des BFF, eine Inhaltsübersicht und künftig auch eine Leseprobe zur Kreditkartenzahlung im Internet.

Der letzte Newsletter 14/2002 kann im Newsletterarchiv nachgesehen werden.

Neu aufgenommen wurden bei fotorecht.de unter Publikationen die Beiträge:
- Tagesereignis aus dem Leben von V. Feldbusch, veröffentlicht in visuell 6/2002, S. 49
- Nutzung von Originalkunstdrucken, veröffentlicht in visuell 6/2002, S. 53
- Literatur zur Reform des Urhebervertragsrechts, veröffentlicht in visuell 5/2002, S. 41

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2. Urteile/Klagen

a.) BGH zu elektronischen Pressespiegeln
BGH, Urteil vom 11.07.2002, I ZR 255/00, http://www.jurpc.de/rechtspr/20020302.htm (Stand 9/2002); GRUR 2002, 963

In dem lang erwarteten Urteil des BGH zu elektronischen Pressespiegeln hat das Gericht eine geschickte Entscheidung zwischen Nutzer-, Verwerter- und Urheberinteresse gefunden. Der BGH kommt zum Ergebnis, dass die Nutzung von Presseartikeln nach der Privilegierung des § 49 UrhG auch dann ohne Zustimmung der Rechtsinhaber zulässig ist, wenn diese nicht nur in Papierform in Behörden und Unternehmen verteilt werden, sondern auch dann, wenn dies elektronisch geschieht. Dies gilt jedoch nur soweit, wie durch die konkrete Form des elektronischen Pressespiegels keine über die Möglichkeiten der Nutzung bei Papierpressespiegeln hinausgehenden Nutzungsmöglichkeit besteht. Es ist also keine elektronische Archivierung der Pressespiegel, etwa in Intranet eines Unternehmens gestattet. Ebensowenig ist eine Volltextrecherche zulässig. Gestattet ist lediglich eine Faksimileform, also etwa eine pdf- oder gif-Datei. Darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeiten fallen nicht unter § 49 UrhG und können daher von den Rechtsinhabern, also den Verwertungsgesellschaften durch die von ihnen gegründete PMG GmbH verwertet werden. Für die sich im Rahmen des § 49 UrhG bewegenden Nutzungsmöglichkeiten kann nun die VG Wort Lizenzverträge abschließen und die daraus erzielten Erträge an die Urheber gemäß ihren Verteilungsplänen ausschütten. Davon profitieren auch die Fotografen, deren Fotos in den Artikeln enthalten sind, denn die VG Bild-Kunst hat hierzu der VG Wort einen Inkassoauftrag erteilt.

Der BGH hat mit dieser Entscheidung die lang vermißte Rechtssicherheit zu einem gewissen Grad geschaffen, die von den Nutzern zur schnellen und umweltfreundlichen Informationsversorgung schon lange gewünschte Möglichkeit elektronische Pressespiegel ermöglicht, den Urhebern für die Basisform über die Verwertungsgesellschaften einen Lizenzanteil zugesprochen und den Verlagen die darüber hinausgehende Verwertung ermöglicht.

siehe hierzu auch:
BGH: Pressespiegelprivileg gilt grundsätzlich auch für elektronische Pressedienste
http://www.urhberrecht.org/news/?id=762 (Stand 7/2002)
Unterschiedliche Reaktionen auf Pressespiegel-Entscheidung des BGH
http://www.urhberrecht.org/news/?id=765 (Stand 7/2002)
Wie geht es weiter beim „Pressemonitor“
http://www.urhberrecht.org/news/?id=767 (Stand 7/2002)
sowie zu den vorausgegangenen Entscheidungen
Wiebke Burfeind, Der elektronische Pressespiegel,
http://www.graefe-partner.de/iuk/pressespiegel.html (Stand 7/2002)
Streit über elektronische Pressespiegel möglicherweise noch nicht zu Ende
http://www.urheberrecht.org/news/?id=946 (Stand 11/2002)

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b.) Gestärkter Urheberrechtsschutz für Lichtbilder
Rechtslage zum ausgeweiteten Urheberrechtsschutz für Lichtbildwerke nach der Schutzdauer-Richtlinie der EU ist einer Entscheidung des öster. Obersten Gerichtshofes OGH vom 12.9.2001 zu entnehmen:
http://www.rechtsprobleme.at/doks/urteile/amateurfoto.html
Danach bleibt auf das deutsche Recht übertragen für § 72 UrhG nur die Reproduktionsfotografie übrig.

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Die im letzten Newsletter besprochene Entscheidung des BGH zu Zeitungsberichten als Tagesereignis (Verona Feldbuschs blaues Auge) ist nun im Volltext online:
http://www.bundesgerichtshof.de
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext_6/vo87509.htm (Stand 11/2002)
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR285-99.html (Stand 11/2002)

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Die im Newsletter 13/02 besprochene Entscheidung über den Verkauf von Hundertwasser-Kunstdrucken mit bemalten Rahmen ist in NJW 2002, 3248 veröffentlicht.

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3. URHEBERRECHT: Gesetzentwürfe

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a.) Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

http://www.bmj.bund.de/images/11523.pdf
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
vom 27. September 2002 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Stand: 06.11.2002)

http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf
Drucksache 15/38; 15. Wahlperiode 06. 11. 2002
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
siehe auch
http://www.urheberrecht.org/news/?id=971
15.11.2002; 19:27 Uhr

Urheberrechtsreform für die Bundesregierung nach wie vor „ganz wichtig“: Autoren und ausübende Künstler dürfen auch im Internet „nicht Raubrittertum ausgeliefert werden“ 29.10.2002
http://www.urheberrecht.org/news/?id=904

Offenbar erheblicher Diskussionsbedarf bei Urheberrechtsreform
Union und FDP sehenden "dringenden Nachbesserungsbedarf"
http://www.urheberrecht.org/news/?id=976

Till Jäger berichtet über den Regierungsentwurf vom 31.7.2002 in ITRB 9/2002, 197

Zecher, Jan, Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht - Diskussionsbericht von der gleichlautenden Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 18.10.2001, ZUM 2002, 52

Zecher, Jan, Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht II - Diskussionsbericht von der gleichtautenden Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 22.3.2002, ZUM 2002, 451

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b.) Gesetzentwurf zur Verabschiedung der WIPO-Verträge

Mit der Bundestagsdrucksache 15/15 vom 25.10.2002 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Verabschiedung der WIPO-Verträge vom Dezember 1996 vorgelegt. Die beiden WIPO-Verträge waren Grundlage der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft welche wiederum zum vorstehend erwähnten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft geführt hat.

siehe hierzu
Bundesregierung will Urheberrechte wirksamer schützen:
http://rws.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=77801 (Stand 11/2002)

Urheberrechtsreform zurück auf politischer Tagesordnung – Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verabschiedung der WIPO-Verträge vor.
http://www.urheberrecht.org/news/id?=912 (Stand 11/2002) dort auch mit Links zu allen Materialien

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Die deutsche Übersetzung des WIPO Performances and Phonograms Treaty WPPT:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/c_165/c_16519980530de00080018.pdf

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Der Spiegel berichtet in einem Artikel über die möglichen Folgen der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie im Hinblick auf die Strafbarkeit der Umgehung von Kopierschutzmechanismen.
SPIEGEL ONLINE - 25. September 2002, 12:14
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,215555,00.html (Stand 9/2002)
Justitia im Dunklen, Copy = right? von Marc Störing

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Urheberrechtsreform zurück auf politischer Tagesordnung
http://www.urheberrecht.org/news/?id=912

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Von Seiten der Urheberverbände wurden Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln nach den Bestimmungen des Urhebervertragsrechts aufgenommen
http://www.piag.de/BranchenV2002.pl?Text=News/DataNews-3385.dat (Stand 9/2002)
http://mediafon.net/download/dju_djv_empfehl_bild_tz_zs.pdf (Stand 9/2002)

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c.) Gesetzentwürfe in Schweiz und Österreich

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Das Urheberrecht der Schweiz mit Stand 23. Juli 2002 ist downloadbar:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/231.1.de.pdf
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) vom 9. Oktober 1992

In der Schweiz hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern einen Entwurf zur Umsetzung der WIPO-Verträge ins schweizerische Urheberrechtsgesetz vorgelegt:
zum Diskussionsstand
http://www.ige.ch/D/jurinfo/j103.htm
zum Entwurf
http://www.ige.ch/D/jurinfo/pdf/1_ve_urg.pdf
zur Begründung
http://www.ige.ch/D/jurinfo/pdf/erlaeuterungen_urg.pdf

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Der Entwurf zur Umsetzung der Eu Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft in Österreich liegt vor:
http://www.vibe.at/list-archives/announce/msg00032.html (Stand 8/2002) und
http://www.justiz.gv.at/gesetzes/detail.php?id=28 (Stand 8/2002)
Ministerialentwurf zur UrhG-Novelle 2002 unter
http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/003/ME00363_.html (Stand 8/2002)

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4. Links zum Bildnis, Urheber- und Presserecht

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Die Kanzlei Casimir, Vogt und Weinreich hat eine kleine Serie von Beiträgen online gestellt.

Rechtsfragen der Wort- und Bildberichterstattung
http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/material/mat01.html
In dem ca. 12 Seiten umfassenden Beitrag führt der Autor in das Recht der Wort- und Bildberichterstattung – das sog. Presserecht - ein, wobei der Schwerpunkt auf der Wortberichterstattung liegt. Behandelt werden etwa verfassungsrechtliche Grundlagen der Meinungs- und Pressefreiheit, die Lüth-Entscheidung, Gegendarstellung, Zulässigkeit von Äußerungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Begriffserklärungen von Intim- bis Öffentlichkeitssphäre, strafrechtlicher Ehrenschutz, zivilrechtliche Abwehransprüche; Sorgfaltspflichten, Verdachtsberichterstattung, Gerichts- und Unternehmensberichterstattung; Recht am eigenen Bild, absolute und relative Person der Zeitgeschichte, Einwilligung, Schmerzensgeld i.H.v. 15.000.- Euro bei Nutzung eines Unterwäschemodefotos nach 10 Jahren im Zusammenhang mit Sexartikeln.

Presserecht: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Paparazzifotos
Carolines Bilder
http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/material/mat02.html

Steffi Graf, Nacktfotos; Anonymität und Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet, Urteil des OLG Köln vom 28.05.2002, 15 U 221/01
http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/material/mat06.html

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Zu Persönlichkeitsrechten und Stefan Raab
http://www.urheberrecht.org/news/?id=970 (Stand 11/2002)

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Rechtsanwalt Jens O. Brelle
Kanzlei für Kunst, Fotografie, Entertainment, Medien und Internet
http://www.art-lawyer.de
bietet einen Newsletter u.a. zu urheberrechtlichen Themen an.

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Ein 14-Seiten Skript aus dem SS 2002 von der Uni Bayreuth (Autor: Ohly) mit vielen Übersichten/Grafiken gibt es zum Download unter
http://www.uni-bayreuth.de/departments/zivilrecht8/downloads/data/ImmaR2%202.3.pdf (Stand 9/2002)

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Ein Beitrag von Prof. Dietrich Harke, Das Urheberrecht des Architekten findet sich unter
http://www.fbsuk.fh-darmstadt.de/Organisation/Personenverzeichnis_SuK/links_fuer_profs/harkeweb/Architekten-Urheberrecht-KUR.html (Stand 9/2002)

Auf der gleichen Webseite findet sich auch eine Sammlung von mehr als 50 Urteilszusammenfassungen zum Designrecht, u.a. auch einige zum Fotourheber- und Bildnisrecht.

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Prof. Hoeren hat sein umfangreiches Skript zum Internet-Recht in aktualisierter Fassung zum kostenfreien Download bereit gestellt:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/skript.pdf

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Dr. Graf hat in einer Mail vom 24.07.02 an die Mailingliste zum Urheberrecht der Uni Saarbrücken einige Links zum sog. Bildnisschutz, dem Recht am eigenen Bild, zusammengetragen:

Gesetzestext der fortgeltenden Paragraphen des KUG von 1907
http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html

Zusammenfassung des Koreferats auf der Weiterbildungsveranstaltung der Thüringer Archivare am 23.5.2001 in Bad Blankenburg: Zum Begriff "Person der Zeitgeschichte":
http://www.thueringen.de/Archivberatungsstelle/322.htm

Dr. Alexander Dix, LL.M. Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg; Das Recht am eigenen Bild - ein Anachronismus im Zeitalter des Internet? Vortrag
http://www.brandenburg.de/land/lfdbbg/empfehl/vortrag/v_bild.pdf
oder
http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dix.pdf

Bildnisrecht (D. Seiler) mit Links zu Urteilen u.a. zu den
Caroline-Entscheidungen des BVerfG
http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html

Kurzkommentar zum KUG mit Zitaten aus der Rechtsprechung
http://www.wittenberg.de/vereine/fotowerkstatt/recht/kugkomm.htm

Joachim Elsner, Stefan Mose: Das Recht am eigenen Bild (Stand Juni 1997)
http://www.jugendmedienschutz.de/sec2/item2a.htm
oder
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Kurzinformation von K. Sakowski
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

Hinweise auf andere Rechtsordnungen (Th. Legler, CH)
http://www.psplaw.ch/Publications/RechtamBild.html

Keine Fotos von Fürstenkindern, Medienrecht: Persönlichkeitsschutz;
Von Udo Branahl
http://www.journalistik-journal.de/archiv/2001-2/texte/branahl.htm

Literatur zum Thema "Person der Zeitgeschichte"
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Knies/AMR/2p/2_person_der_zeitgeschichte.htm

Monographie von Peter J. Eisenbarth, Das Recht am eigenen Bild von relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte, 2000
http://home.t-online.de/home/hartung.gorre/rr161.htm

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Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlicht seine Urteile ab sofort vollständig im Internet. Seit dem 15.11.2002 können über das Internetangebot des Gerichts kostenlos über 5000 Entscheidungen abgerufen werden, die seit dem 1.1.2000 ergangen sind. Die Seiten bieten Recherchemöglichkeiten nach dem Entscheidungsdatum, dem Aktenzeichen oder nach beliebigen Stichworten aus dem Entscheidungstext. Die Urteile können im pdf-Format herunter geladen werden.
http://www.urheberrecht.org/news/?id=973
http://www.bundesgerichtshof.de/index.php

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Die remus-Bibliothek ist um eine weiter Rubrik ergänzt worden. Unter
http://remus.jura.uni-sb.de/bverfg/index.html befinden sich nunmehr wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Urheberrecht. Die Rubrik hält vor allem auch bereits ältere Entscheidungen im HTML-Format zum Abruf bereit, die über die Web-Site des Bundesverfassungsgerichts
(http://www.bundesverfassungsgericht.de ) nicht verfügbar sind.

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Es gibt jetzt eine Fundstellendatenbank zur ZUM Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
http://www.urheberrecht.org/reviews/database/search.php3

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5. Buchbesprechung

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Zentek, Sabine / Meinke, Thomas, Urheberrechtsreform 2002, 1. Auflg., Freiburg 2002
Zu dem im letzten Newsletter besprochnen Buch ist eine Rezension veröffentlicht worden:
Manderla, Thomas, Rezension: Zentek/Meinke, Urheberrechtsreform 2002, GRUR 2002, 956: Der Autor sieht in dem Werk eine überzeugende und gelungene Hilfestellung bei der Einarbeitung in das Reformwerk.

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