NEWSLETTER WWW.FOTORECHT.DE Ausgabe 19-2003 im Oktober 2003

4.Jahrgang, ISSN 1617-075x; Aktuelle Abozahl: 568

Inhaltsverzeichnis:

1. NEU BEI FOTORECHT.DE
2. INTERNET-RECHT IM UNTERNEHMEN
3. UMSETZUNG DER URHEBERRECHTSRICHTLINIE
a) Vertragsverletzungsverfahren
b) Umsetzung in deutsches Recht
c) Vorgeschichte:
d) Meldungen zur Urheberrechtsnovelle
e) Literatur zur Urheberrechtsnovelle
f) Umsetzung in österreichisches Recht
4. ZWEITER KORB:
5. URHEBERVERTRAGSRECHT
6. RICHTLINIENENTWURF ZUM VERLETZERZUSCHLAG:

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1. Neu bei fotorecht.de

Der letzte Newsletter 18/2002 kann im Newsletterarchiv nachgelesen werden.

Neu aufgenommen wurden bei fotorecht.de unter Publikationen die Beiträge:

- Schadensersatz nach MFM-Liste, Photopresse 25/2003, S. 12; Lizenzanalogie, Verzugszins, Tagesspiegel, PNN
- Kopierabgaben in Unternehmensbibliotheken und Verjährung, von David Seiler, Mainz und Olivia Alig, Frankfurt am Main, ZUM 4/2003, 276 ? 285 (jetzt mit Volltext)
- Fotos und Frame-Technik, Photopresse 18/2003, S. 8 zu Vervielfältigung, Privatkopierschranke, Online-Zugänglichmachung (jetzt mit Volltext)
- Goethe-Groschen als neue Urheberrechtsabgabe? Photopresse 26/2003, S. 13
- Verletzung der Impressumspflicht, Photopresse 22/2003, S. 19, Web-Impressum, TDG, Bußgeld
- Auf der sicheren Seite - Kreditkartenzahlung im Internet, veröffentlicht in Bankinformation BI 7/2003, S. 68
- Digitale Schlankheitskur und Persönlichkeitsrecht, veröffentlicht in visuell 3/2003, S. 52 zum Recht am eigenen Bild und Bildmanipulation (jetzt im Volltext)

Die Literatur-Tipps wurden um weitere Titel ergänzt und neu gegliedert, so dass sich nun die verschiedenen Zielgruppen besser zurecht finden dürften. Weitere Anregungen sind willkommen.

Die Linksammlungen "allgemeine Gesetze" und "Bildnisrecht" wurden geringfügig aktualisiert.

Der fotoclub.at bewertet die das Informationsangebot von fotorecht.de sehr positiv
http://www.derfotoclub.at/reloadframe.asp?url=/links/links_hpdm_052001.html

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2. Internet-Recht im Unternehmen

Weitere positive Rezensionen über den von RA David Seiler, dem Autoren des fotorecht.de-Newsletters, mit verfaßten Beck-Rechtsberater von Pierson/Seiler, Internet-Recht im Unternehmen< sind erschienen:

RA Dr. Markus Junker, in JurPC
http://www.jurpc.de/aufsatz/20030218.htm

Parallel zu dieser Rezension ist ein Buchauszug von Prof. Pierson in JurPC veröffentlicht worden:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20030217.htm

RA Kai-Hendrik Friese bespricht das Buch in NJW 34/2003, S. XVI
Zitat: Auf der Suche nach Literatur zum Recht im Internet wird man zwangsläufig auf die dtv-Ausgabe "Internet-Recht im Unternehmen" von Pierson/Seiler stoßen. Und das ist gut so, denn kaum ein anderes Werk zum Thema des Recht im Internet gelingt es, die Fülle des Stoffes in derart kompakter, klar strukturierter und verständlicher Weise zu einem Preis darzustellen, der seinesgleichen sucht, wie diesem. .... Darum kann die Devise nur lauten: Kaufen bevor die Auflage vergriffen ist."

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342305686X/fotorechtinfo-21

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Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zeigt, dass Grundkenntnisse des Internet-Rechts für denjenigen wichtig sind, der sich geschäftlich im World Wide Web betätigt:

LG Düsseldorf: Anbieterkennzeichnung; Beschluss vom 11.07.2003 (12 O 310/03)
Das LG Düsseldorf untersagte in diesem Beschluss das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Internet, wenn die nach § 6 TDG erforderliche Anbieterkennzeichnung nicht korrekt angegeben ist.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030216.htm

siehe zur Anbieterkennzeichnung:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342305686X/fotorechtinfo-21
dort auf Seite 97ff.

abweichend:

OLG München, Urteil vom 11.09.2003, 29 U 2681/03,
Anbieterkennzeichnung, Web-Impressum, zwei Links sind noch zulässig: Die Anbieterkennzeichnung einer Webseite muss laut Teledienstegesetz unmittelbar erreichbar sein. .....
anders: OLG Karlsruhe

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3. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

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a) Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung
der Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft durchzuführen.

Die Umsetzung ist am 22.12.2002 abgelaufen. Die Richtlinie stellt den Urheberrechtsschutz auf den neuesten Stand der Technik. Sie soll u.a. die Förderung von Innovationen vorantreiben und harmonisiert die wichtigsten Rechte der Urheber und einiger anderer Rechteinhaber sowie den Rechtsschutz für Kopierschutzvorrichtungen und die Rechteverwertung. Außerdem ist sie das Instrument, mit dem die EU und ihre Mitgliedstaaten die beiden WIPO-Verträge von 1996 umsetzen. Die Kommission wird Deutschland nun formell auffordern, unverzüglich die für die Umsetzung erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen. Deutschland hat die Umsetzung für Juli 2003 angekündigt und auch erfolgt.

Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1005|0|RAPID&lg=DE&display


Die Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG vom 22.05.2001 ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=32001L0029


Informationen zum Thema geistiges Eigentum bzw. Informationsgesellschaft:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l26053.htm

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b) Umsetzung in deutsches Recht

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Am 12.09.2003 wurde das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass es mit dem 13.09.2003 in Kraft getreten ist.

BMJ-Pressemitteilung
http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000787/

BGBl. Gesamt, nicht druckbar
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s1774.pdf

Bundesgesetzblatt-Auszug, ausdruckbar
http://www.bmj.bund.de/images/11650.pdf /

UrhG-Gesamttext mit Änderungsmarkierungen und vorherigem Text - bei Verein Abmahnwelle:
http://urheberg.abmahnung.de/urhg.html

Es stehen zwei konsolidierte Fassungen des seit dem 13. September 2003 geltenden Urheberrechts zur Verfügung. Zum einen können Sie auf eine Online-Version zugreifen:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/

Zum anderen stehen dank Professor Dr. Norbert Flechsig ein Word- bzw. ein PDF-Dokument zum Download bereit:
http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/

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c) Vorgeschichte:

Siehe: http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/
Regierungsentwurf vom 6. November 2002 zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BT-Drs. 15/38)

Formulierungshilfe vom 14. März 2003

Vorblatt zum Antrag der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen (15 Seiten; 525kb)
http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/ent/FormulBMJ-Vorblatt.pdf

Antrag der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen / Zusammenstellung (30 Seiten; 860kb)
http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/ent/Antrag-Berichterst.pdf

Der Bundesrat hat am 13.5.2003 die Einberufung eines Vermittlungsausschusses empfohlen, BR-Drs. 271/1/03.

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d) Meldungen zur Urheberrechtsnovelle

Prof. Holznagel hat ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des § 95a UrhG n.F. vorgelegt, in dem er zum Ergebnis kommt, dass es ein ungeschriebenes Recht zur Durchsetzung der Privatkopier-Schranke des § 53 Abs. 1 UrhG n.F. gibt, die sich aus dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Art 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG ergibt und aus dem Nutzungsrecht aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG.
Meldung in c´t: http://www.heise.de/newsticker/data/nij-0710.03-000/
Gutachten: http://www.s-a-d.de/copyisright/SAD-Gutachten.pdf (Stand 10/2003)

Nie mehr sorglos CDs brennen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,265328,00.html (Stand 9/2003)

Einen Ausschnitt über das Recht zur Privatkopie gem. § 53 UrhG ist mit Link zur österreichischen Regelung in der alten und neuen Fassung gegenübergestellt abrufbar unter
http://www.i4j.at/urh-marken/privatkopie_dt01.htm (Stand 9/2003)

Neues Urheberrecht in Kraft:
http://www.heute.t-online.de/ZDFde/druckansicht/0,1986,2066599,00.html (Stand 9/2003)

FAQ zum neuen Kopierschutz - bei RA Martin Bahr:
http://www.dr-bahr.com/faq/faq_neuesurheberrecht.php

FAQ zum neuen Urheberrecht
http://www.dr-bahr.com/download/reform_urheberrecht.pdf

Das neue Urheberrecht ? FAQ zu Fragen der Privatkopie und des Kopierschutzes ? 25 Fragen und Antworten, RA Johannes Richard
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm (Stand 9/2003)

RA Stadler: Novelle des Urheberrechtsgesetzes
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/ARTIKEL16.HTML

Jörg Knupfer: Urheberrechte in der Informationsgesellschaft Zugleich eine Bewertung des neuen "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" aus schulischer Sicht
(Kurzfassung, 5 Seiten)
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301514-301520-2-urheberrecht_ausfuehrlich.pdf


Jörg Knupfer: Urheberrechte in der Informationsgesellschaft (Langfassung 8 Seiten)
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/301514-301520-1-urheberrecht.pdf

dpa-Meldung vom 11.04.2003 16:39 Uhr
Neues Urheberrecht beschlossen - Weiter Kritik
http://portale.web.de/Schlagzeilen/News/?msg_id=2880516
Berlin (dpa) - Auch nach der Verabschiedung eines neuen Urheberrechtsgesetzes durch den Bundestag ist die Gesetzesnovelle von Verlegern und Phonowirtschaft kritisiert worden. Das Parlament hatte am Freitag mit breiter Mehrheit ... das Gesetz beschlossen ...

Bernd Graf, Neues Urheberrecht trifft auf neue Technik, Süddeutsche 5.9.2003

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Urheberrecht: "Neues dunkles Zeitalter"

Von Michael Voregger

SPIEGEL ONLINE - 11. Juni 2003, http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,252360,00.html

Zitate:
Das umstrittene "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" landet auf Initiative des Bundesrats im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen - im Sinne der Industrie. .... Die Vertreter der Medienkonzerne können sich freuen, denn sie haben mit ihren Forderungen und der Lobbyarbeit Erfolg gehabt. .... Die Verbraucherinteressen haben in dem ganzen Prozess praktisch keine Rolle gespielt. ... Hersteller von Kopierprogrammen ... "Das neue Urheberrechtsgesetz kommt einer Enteignung gleich."

Links zum Thema:

· "Copy is right": S.A,D.-Initiative für eine Verfassungsbeschwerde: http://www.copyisright.de
· Die Initiative "Rettet die Privatkopie" mit vielen weiteren Quellen: http://www.privatkopie.net
· www.wipo.int: http://www.wipo.int
· Deutscher Multimedia Verband: http://www.dmmv.de/job/jobborse.htm
· Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.: http://www.ifpi.de/
· International Federation of the Phonographic Industry (IFPI): http://www.ifpi.org/
· EU-Richtlinie zum Copyright:
http://europa.eu.int/information_society/topics/multi/digital_rights/documents/index_en.htm

· GEMA und VG Wort zum Thema: http://www.privatkopieren.de
· S.A.D.: http://www.s-a-d.de
· 321 Studios: http://www.321studios.com

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e) Literatur zur Urheberrechtsnovelle

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Schippan, Martin, Nun endgültig verabschiedet: Das digitale Urheberrecht - Korb 1, ZUM 2003, 678
Stichworte: Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß, Privatkopie nur von einer legalen Quelle, Ausschluß der Herstellung digitaler Privatkopien für Dritte, Streichung der Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, Vergütungspflicht beim Zusammenwerken mehrerer Vervielfältigungsgeräte, Anwendung des § 95 c UrhG auf Computerprogramme, Ausblick auf Korb 2

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Götz von Olenhusen, Albrecht, Digitale Informations- und Wissensgesellschaft und das Urheberrecht, ZRP 2003, 232
Stichworte: Kritische Auseinandersetzung mit dem "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft^(2); Ausweitung digitaler Vervielfältigungsmöglichkeiten; Reformgesetz und seine Kosten; zentrale Regelungen; Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; Privilegien für Bildung und Forschung; digitale Vervielfältigung zu privatem und eigenem Gebrauch - Verstoß gg EG-Recht?, digitale Kopien in Bibliotheken; Recht der ausübenden Künstler

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Bernuth, Wolf von, Streitpunkt - der Regelungsgehalt des § 52 a UrhG,
ZUM 2003, 438
Stichworte: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, Regelungsgehalt, Schrankenregelung für den Unterricht, Nutzungsgegenstand, Privilegierter Bereich, Umfang der Nutzung, Kreis der Unterrichtsteilnehmer, gebotener Zweck, nicht kommerzielle Zwecke, Schrankenregelung für die Wissenschaft, Bereichsausnahme, erforderliche Vervielfältigungen, Vergütungsregelung

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Paul, Jörg-Alexander / Naskret, Stefanie, Die Zukunft der Geräteabgabe - Der Formulierungsvorschlag des Bundesrates zur Neuregelung von §§ 54, 54a UrhG und die Scanner-Entscheidung des BGH: Sind PC und Drucker vergütungspflichtig?, CR 2003, 473
Stichworte: Vergütungspflicht nach § 54a UrhG, Geltendmachung, Vervielfältigung i.S.d. § 53 UrhG, Bestimmung des Geräts zur Vervielfältigung; Ausweitung auf digitale Vervielfältigungsgeräte; Scanner-Entscheidung des BGH; maßgebliches Vervielfältigungsgerät; Funktionseinheit; Online-Eingabemedium; Höhe der Pauschalabgabe; Offline-Eingabemedium; Urheberrechtsrichtlinie, Bundesratsinitiative; gerechter Ausgleich; alternative individuelle Vergütung

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Froehlich, Jan, Das Recht der Elektronischen Galerie - Die digitale Nutzung von Werken der bildenden Kunst - die Änderung des Urheberrechtsgesetzes und die Nutzung des Elektronischen Geschäftsverkehrs für Galeristen, ZUM 2003, 453
Stichworte: § 58 UrhG n.F. Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen, § 60 n.F. Bildnisnutzung; § 32 angemessene Vergütung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, Folgerecht, § 26, elektronische Versteigerung, virtuelle Auktion, § 34 b GewO, Haftung, e-bay, Schuldrechtsmodernisierung und Kunsthandel, Schutz digitaler Werke

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Lehmann, Michael, Die IT-relevante Umsetzung der Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - Ein Überblick zu den wesentlichen Änderungen des deutschen Urheberrechts durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, CR 2003, 553
Stichworte: TRIPS, WCT, WPPT, Info-Richtlinie, interaktive Zugänglichmachen, öffentliche Zugänglichmachung § 19a, Öffentlichkeit § 15 Abs. 3, Schutz technischer Maßnahmen § 95a, Rechtewahrnehmungssysteme § 95c, Digitalisierung und Urheberrecht

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Czychowski, Christian, Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, NJW 2003, 2409
Hintergrund, Entwicklung, Ziel des Gesetzes, wesentlicher Inhalt, Anpassungen bei Verwertungsrechten, Schrankenregelungen, verwandte Schutzrecht, technische Schutzmaßnahmen, Rechteverwaltung, private Normwerke, Korb II

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Lapp, Thomas, Überblick zu DRM, insbesondere zum § 95a UrhG, ITRB 2003, 151

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f) Umsetzung in österreichisches Recht

Für diejenigen, die sich für die Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie in das österreichische Urheberrechtsgesetz interessiert:

Österreich: Umsetzung des UrhR in der Informationsgesellschaft
http://bgbl.wzo.at/pdf/2003a032.pdf

Die Novelle, die die INFO-RL umsetzt, wurde im österreichischen BGBl. I 32/2003 veröffentlicht und tritt mit 1.7.2003 in Kraft. siehe auch
http://www.parlinkom.at/ genauer:
http://www.parlinkom.at/pd/pm/XXII/I/his/000/I00040_.html

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4. Zweiter Korb:

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Startschuss zum zweiten Teil der Urheberrechtsreform
Mitteilung für die Presse Nr. 74 / 03 Berlin / München, 16. September 2003
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/auftakt/PM_74-2003.pdf

Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft: Bestandsaufnahme und Überlegungen zum weiteren Regelungsbedarf Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries beim Symposium in München am 16. September 2003
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/auftakt/UrhR_Rede.pdf

insg. Archiv zum Thema
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/

siehe hierzu auch:

AXEL POSTINETT, Prall gefüllte Körbe, Handelsblatt Nr. 177 vom 15.09.03, Seite 14
Es geht um sehr viel Geld. Wenn am Dienstag in München - nur Tage nach dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts - die Verhandlungen zum so genannten "Zweiten Korb" im Urheberrecht beginnen, gibt es eine Menge zu verteilen. Der Kampf wird hart. weiter:
http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_70912&layoutid=0&stype=long&NAVITEM&boxtitle=News


AXEL POSTINETT, Zweite Runde im Kampf um Urheberrecht, Handelsblatt Nr. 178 vom 16.09.03, Seite 15
Einig sind sich alle nur im großen Ziel: Eine faire Abrechnung urheberrechtlich geschützter Inhalte im digitalen Zeitalter. weiter:
http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_70963&layoutid=0&stype=long&NAVITEM&boxtitle=News


Umstrittene Lasten, Handelsblatt Nr. 178 vom 16.09.03, Seite 9
Das Urheberrecht gilt schon heute als eines der wichtigsten, wenn nicht gar das wichtigste Wirtschaftsrecht des digitalen Zeitalters. Bilder, Texte, Töne, alle Informationen lassen sich digital verbreiten und teilweise auch gezielt vermarkten. weiter:
http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_70964&layoutid=0&stype=long&NAVITEM&boxtitle=News


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5. Urhebervertragsrecht

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weiter Literatur zur Novellierung des Urhebervertragsrechts vom März 2002:

Berger, Christian, Grundfragen der "weiteren Beteiligung" des Urhebers nach § 32a UrhG, GRUR 2003, 675
Stichworte: Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern, Urhebervertragsrecht, Dritthaftung, Abgrenzung zum Anspruch auf angemessene Vergütung, Rechtsnatur des Beteiligungsrechts gem § 32 a UrhG, keine Ausprägung der Lehre von der Geschäftsgrundlage, Inhaltskontrolle, bereicherungsrechtliche Einordnung, zum Inhalt des Anspruchs ist auf Zahlung, nicht auf Vertragsänderung gerichtet? Voraussetzungen des Beteiligungsrechts nach § 32 a UrhG, Erträge und Vorteile des Verwerters, Gewinn, angefallene Erträge, Verlust, sonstige Vorteile, Gegenleistung, Bemessungsgrundlage: Vereinbarte oder angemessene Vergütung, Missverhältnis, Rechtsfolgen: Höhe des Anspruchs auf weitere Beteiligung; Dritthaftung nach § 32 a UrhG, Enthaftung des Erstverwerters, Verwertungsketten;

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Reber, Nikolaus, Die Redlichkeit der Vergütung (§ 32 UrhG) im Film- und Fernsehbereich, GRUR 2003, 393
Stichworte: urheberrechtliche Beteiligungsprinzipien, Neuregelung der angemessenen Vergütung, Grundsatz der Redlichkeit der Vergütung, Buyout-Vertrag und seine (Un-)Vereinbarkeit mit der Redlichkeit, Redliche Beteiligung an den Erträgen und Vorteilen der Verwerter, Vergütungsmodelle, Beteiligung an von Verwertern selbst definierten Nettoeinnahmen als regelmäßig unredliche Vergütung, Höhe der redlichen Vergütung, hälftige Verteilung der Bruttoerträgen als angemessen

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6. Richtlinienentwurf zum Verletzerzuschlag:

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Zu dem in den letzen beiden Newsletterausgaben vorgestellten Richtlinienvorschlag sind inzwischen die ersten Stellungnahmen veröffentlicht worden:

Kunz-Hallstein / Loschelder, Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum vom 23.1.2003 (30.1.2003), GRUR 2003, 682
Der zentrale Regelungsvorschlag zur Schadensersatzhaftung, Art 17. mit der Zahlung einer doppelten Lizenzgebühr bei gravierenden Rechtsverletzungen wird als rechtspolitisch richtig begrüßt, in der Ausgestaltung aber als verbesserungsbedürftig eingestuft.

Drexl, Josef / Hilty, Reto / Kur Annette, Vorschlag für eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum - eine erste Würdigung, GRUR-int 2003, 605

Vassilaki, Irini E.
, Die 5 Todsünden einer zivilrechtliche Betrachtung zur geplanten Verschärfung der Strafen im Immaterialgüterrecht, MMR 9/2003, S. V
Stichworte: Richtlinienvorschlag über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum; Kritik an Hoerens Thesen; Strafrecht als ultima ratio, massenhafte Privatkopien, Produktpiraterie, organisierte Krminalität, Immaterialgüterrechte; symbolisches Strafrecht

Der Rechtsausschuß des europäischen Parlaments hat zwischenzeitlich den ursprünglichen Richtlinienvorschlag weiter überarbeitet:

http://www.urheberrecht.org/news/?id=1476 01.10.2003; 11:26 Uhr
EU plant Verschärfung der Urheberrechtsdelikte
EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum: illegales Kopieren digitaler Werke zu privaten Zwecken strafbar: in Art. 17 wurde die Regelung zum doppelten Schadensersatz von der Schwere der Rechtsverletzung und vom Vorsatz abhängig gemacht.

http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/juri/20031001/498789DE.pdf

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