4.Jahrgang, ISSN 1617-075x; Aktuelle Abozahl: 594
Hinweise und Anregungen an RA David Seiler sind jederzeit willkommen..
Inhaltsverzeichnis:
1. NEU BEI FOTORECHT.DE
2. INTERNET-RECHT IM UNTERNEHMEN
3. URHEBERRECHT IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT
a.) Literatur zur Urheberrechtsnovelle
b.) Zweiter Korb:
4. RICHTLINIENENTWURF ZUM VERLETZERZUSCHLAG:
5. NEUE LITERATUR/AUFSÄTZE:
6. NEUE ENTSCHEIDUNGEN
7. WEITERE MELDUNGEN:
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1. Neu bei fotorecht.de
Der letzte Newsletter 20/2002 kann im Newsletterarchiv nachgelesen werden.
Neu aufgenommen wurden bei fotorecht.de unter Publikationen die Beiträge:
- Fotomontagen: Neue Gerichtsurteile (II), Photopresse 47/2003, S. 10 zum Verhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Kunst- und Pressefreiheit bei Fotomontagen; Meinungsfreiheit bei Fotomontagen
- Royalty free und das Recht, veröffentlicht in visuell 6/2003, 84; zu Royalty Free Fotos, Lizenzrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Verzichtsmöglichkeit, Haftung für Werbeaussagen, einfaches Nutzungsrecht
Die Literatur-Tipps wurden wiederum aktualisiert.
Besonders erwähnen möchte ich folgende Bücher:
Dreier, Thomas / Schulze, Gernot,
Urheberrechtsgesetz mit Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, Kunsturhebergesetz, Urheberrecht im Einigungsvertrag, 1. Auflg., München 2003
Der neueste Urheberrechtskommentar ist in der Reihe der Praktikerkommentare des Beck-Verlages erschienen und wurde von den bekannten Urheberrechtlern Prof. Dreier und Rechtsanwalt Dr. Schulze verfasst. Der Kommentar behandelt das gesamte Urheberrecht samt seiner Nebengebiete (einschließlich den Bildnisrecht im KUG) und geht bereits auf die beiden Urheberrechtsnovellen zum Urhebervertragsrecht sowie zum "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" ein.
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406512607/fotorechtinfo-21
Wandtke, Artur / Bullinger, Winfried (Hrsg.),
UrhR - Praxiskommentar zum Urheberrecht, 1. Auflg., München 2002, 2003
Nachdem der erste Band des praxisorientierten Urheberrechtskommentars Ende 2002 erschienen ist, kam nun auch der 2. Band über die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie auf den Tisch. siehe Rezension: von Olenhusen, GRUR 2003, 220; Hoeren, MMR 01/2003, S. XIX der das Werk als herausragenden Praxiskommentar einstuft, aber nicht alle Ansichten der Autoren teilt; Pakuscher, K&R 2003, 182; Henselmann, NJW 2003, 1105
Rademacher, Nicole Denise,
Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz im Internet, 1. Auflg., Berlin 2003
Das Werk stellt lt. Verlagsankündigung die Novellierung des Urheberrechts durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft dar und geht auch auf die Multimedia-Richtlinie ein. Praktische Beispiele dienen dem Verständnis. Das Buch enthält Musterverträge, einen Muster-Disclaimer; Code of Conduct.
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3503074864/fotorechtinfo-21
Wenzel, Egbert / Burkhardt, Emmanuel / Gamer, Waldemar, / Ritter von Strobel-Albeg, Joachim, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflg., Köln 2003
Das von Wenzel begründete und zuletzt 1994 überarbeitete Werk wurde nun nach seinem Tod von drei Anwälten aus seiner Kanzlei vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die umfangreiche Rechtsprechung seit der Vorauflage von 1994, etwa die Entscheidungen zu Caroline von Monaco und zum postmortalen Persönlichkeitsrecht wurde eingearbeitet und bringen das Werk auf einen aktuellen Stand. Der bewährte Aufbau wurde beibehalten. Das Buch gliedert sich in die Darstellung des Grundrechtsschutzes, des Zivilrechtsschutzes bei der Wort- und Bildberichterstattung, einem neuen Teil zu speziellen Internet-Problemen, Darstellung der Rechtsfolgen bei Verletzung der Rechte, insb. Gegendarstellungsrecht, Unterlassungsanspruch; Berichterstattungsanspruch und Zahlungsansprüche; Auskunftsansprüche. Im Anhang ist der Pressekodex und eine 60 seitige Übersicht über wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes abgedruckt.
Rezension 4. Auflg.: Seitz, NJW 1995, 853; Loschelder, GRUR 1994, 922
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3504156740/fotorechtinfo-21
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2. Internet-Recht im Unternehmen
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Infoletter "e-facts - Informationen zum E-Business"
Was genau ist E-Business? Welche Möglichkeiten bieten sich? Welche Gefahren gibt es? Auf diese und ähnliche Fragen wird das BMWi mit dem vorliegenden Infoletter in Zukunft Antworten geben.
http://www.bmwi.de/textonly/Homepage/Politikfelder/Informationsgesellschaft/Publikationen/Publikationen.jsp#e-facts
z.B.
Ausgabe 11 (Oktober 2002)
Unternehmenspräsentation im Internet Download (PDF, 2 MB)
http://www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/infogesellschaft/efacts11.pdf
Ausgabe 9 (März 2002)
Rechtsfragen beim E-Business Download (PDF, 1,8 MB) http://www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/infogesellschaft/efacts09.pdf
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Wer Informationen zu rechtlichen Fragen des E-Business aus Unternehmenssicht in Buchform haben möchte, dem sei folgendes empfohlen:
Beck-Rechtsberater Internet-Recht im Unternehmen
http://www.fotorecht.de/publikationen/internetrecht.html
oder einfach direkt bestellen:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342305686X/fotorechtinfo-21
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3. Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
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Umsetzung der Informationsrichtlinie in den EU-Ländern
Die Foundation for Information Policy Research hat eine Studie zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft veröffentlicht.
Die Studie beschreibt die Umsetzung der Informationsrichtlinie in die nationalen
Rechtsordnungen und die daraus resultierenden Folgen.
http://www.fipr.org/press/030908eucd_de.html
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a.) Literatur zur Urheberrechtsnovelle
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Lapp, Thomas / Lober, Andreas, Schutz des Urheberrechts im digitalen Zeitalter - Entwurf von Vertragsklauseln, ITRB 2003, 234
Stichworte: Kennzeichnungspflicht; Hinweis auf Schutzmechanismen und Inkompatibilitäten gem. § 95d Abs. 1 UrhG; Schutzmechanismen; Inkompatibilitäten; Formulierungsvorschlag; Adressaten und Übergangsregelungen; Angaben zum Rechteinaber gem. § 95d Abs. 2 UrhG, Rechteinhaber - Anspruchsberechtigter; Inhalt der Kennzeichnungspflicht; Vertragsrechtliche Verpflichtungen; technische Maßnahmen als Mangel; mögliche Maßnahmen; Kennzeichnungspflicht nach § 312c BGB bei Distanzgeschäften, Fernabsatzverträge; Verbot der Umgehung von Schutzmechanismen; Ausschluß von Computerprogrammen aus dem Anwendungsbereich
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Ruttig, Markus, Rechtsschutz für digitale Rechtemanagement-Systeme, Der Syndikus 9/10,2003, 26
Stichworte: Regelungsschwerpunkte: Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; Werknutzung in Unterricht und Forschung, Werknutzung durch behinderte Menschen; Rechtsstellung ausübender Künstler; wirksame technische Schutzmaßnahmen; DRM digital rights management; §§ 95 a ff UrhG; korrespondierende Kennzeichnungspflicht, § 95d UrhG; Erforderlichkeit von DRM-Systemen; Umsatzrückgang, CD-Brenner; legale Quelle; Umgehung von Schutzmechanismen; Wasserzeichen, Fingerprints; § 95c UrhG Infos zur Rechtswahrnehmung; Schutz vor Umgehung; wirksame technologische Maßnahmen (Zugangskontrollen, Verschlüsselung; Verzerrung; Vervielfältigungskontrolle); Schutz vor Vorbereitungshandlungen; Schutz vor Anleitung zur Umgehung, Hackertipps in Zeitschriften und auf Homepages unzulässig; unzulässige Privatkopie bei illegaler Quelle; Ausnahme: analoge Kopie von digitalen Trägermedien; Anspruch auf Kopien zum privaten Gebrauch von digitalen Trägermedien auf Papier o.ä. aber keine digitale Privatkopie
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Schwarz-Gondek, Nicolai, Das neue Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, Der Syndikus 11/12,2003, 32
Stichworte: §§ 95a bis 95d UrhG, wirksame technische Schutzmaßnahmen: Wirksamkeit trotz Umgehungsmöglichkeit; Zugangs- und Kopiersperren, Dongleabfragen, Serial Copy Management Systeme (SCMS); verbotene Vorbereitungshandlungen; Herstellung, Import, Vermarktung, Bewerbung; praktisch erhebliche Abgrenzungsprobleme; Anleitung zur Umgehung als unzulässige Dienstleistung; digitale Privatkopie zulässig, solange kein Kopierschutz umgangen wird, § 53 UrhG; Zielmedium von Privatkopien: beliebige Träge (analog und digital); offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage; offen bleibt die Anzahl der zulässigen Privatkopien (3 bis 7): besser keine Festschreibung starrer Grenzen; Veröffentlichung und Verbreitung von Privatkopien sind unzulässig; Durchsetzung von Schrankenbestimmungen, § 95b UrhG; Kennzeichnungspflicht; Pflicht Mittel zur Nutzung im Rahmen der Schranken bei Papierkopien bereitzustellen; Konsequenz: bei Kopiergeschützen Werken besteht kein Anspruch auf digitale Privatkopie; Kennzeichnungspflicht nach § 95d UrhG für kopiergeschützte digitalisierte Werke + ladungsfähige Anschrift; Sanktionen: Strafbarkeit nach § 108 UrhG + Ordnungswidrig nach § 111 a UrhG; zu begrüßen: digital selfhelp der Rechteinhaber wird rechtlich geschützt; technisch Schutzmaßnahmen verabsolutieren den Urheberrechtsschutz auch im Schrankenbereich; gerechter Ausgleiche: bestimmte Anzahl von digitalen Kopien zulassen; Wirksamkeit des Gesetzes bleibt abzuwarten
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b.) Zweiter Korb:
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Kretschmer, Friedrich, Urheberrecht: Zypris öffnet Zweiten Korb - WIPO: Jahresbericht 2002, GRUR 2003, 940
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Nordemann, Jan Bernd / Nordemann, Wilhelm, Für eine Abschaffung des § 31 IV UrhG im Filmbereich, GRUR 2003, 947
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Becker, Jürgen, Eröffnung und Begrüßung zum XVII. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht - Urheberrechtsreform zur Stärkung der Stellung des Filmproduzenten - Anregungen für Korb 2, ZUM 2003, 709
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Kuch, Hansjörg, Urheberrechtsreform zur Stärkung der Stellung des Filmproduzenten - Anregungen für Korb 2 - Grußwort zum XVII. Symposion zum Film- und Medienrecht des Institutes für Urheber- und Medienrecht am 4.7.2003 in München, ZUM 2003, 710
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Schwarz, Michael, Das Damoklesschwert des § 31 Abs. 4 UrhG - Regelungsbedarf für neue Nutzungsarten, ZUM 2003, 733
Stichworte: unbekannte Nutzungsart; gesichertes Verständnis des § 31 Abs. 4 UrhG; Definition der Nutzungsart; technische Neuerungen; wirtschaftliche Eigenständigkeit; Bekanntheit der Nutzungsform; Möglichkeit von Risikogeschäften; Regelungszweck; unbekannte Nutzungsarten und Lizenz des Produzenten; Kritikpunkte der Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG; Auswirkungen der Einführung des §§ 32, 32 a UrhG; enge Verbindung zwischen unbekannten Nutzungsarten und angemessener Vergütung auch im Ausland; internationale Schwächung der Position des Produzenten; erhebliche Rechtsunsicherheit; Möglichkeit von Risikogeschäften; Rechtslage während des Schwebezustandes; Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche; Gefahr strafbaren Handelns; Lizenzerwerb auf Verdacht?; wirtschaftlicher Nutzen der Regelung für die Urheber Steine statt Brot; Schutz ideeller Interessen der Urheber?; §§ 32, 32a UrhG - ausreichende Sicherung?; bisherige Lösungsansätze; Professorenentwurf; Filmwirtschaft, Nordemann, Börsenverein; Lindner/Evers; eigner Vorschlag (Schwarz);
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Castendyk, Oliver / Kirchherr, Jenny, Das Verbot der Übertragung von Rechten an nicht bekannten Nutzungsarten - Erste Überlegungen für eine Reform des § 31 Abs. 4 UrhG, ZUM 2003, 751
Stichworte: wirtschaftliche Bedeutung und Vorgeschichte der Reform; Ratio legis; prohibitive Transaktionskosten; Blockade; Rechtsunsicherheit; Analyse der Interessenlage; Verwerter- und Herstellerinteressen; Urheberinteressen, Interessen der Allgemeinheit; bisherige Vorschläge für eine Reform des § 31 Abs. 4 UrhG; Lösungsvorschläge für künftige Verträge; ersatzlose Abschaffung des § 31 Abs. 4 UrhG; Professorenentwurf Kann-Regelung für Verwertungsgesellschaften; Übertragbarkeit bei angemessener Vergütung; Vorschlag Lindner/Evers; Film20 / Nordemann-Vorschlag; Vorschlag Schwarz; Lösungsvorschläge für vor der Reform geschlossene Verträge: Verwertungsgesellschaftspflicht; uneingeschränkte Verwertungsgesellschaftspflicht; Vorschläge Vogel; Dreier; Nordemann, Lindner/Evers; weitere Anforderungen an eine Reform des § 31 Abs. 4 UrhG für Altfälle; Interesse der Urheber Nein sagen zu können; Beschränkung auf Gemeinschafts- und Sammelwerke; bestehende Rechte an vormals unbekannten Nutzungsarten; Weiterlizenzierung
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Gerhardt, Andreas, Urheberrechtsreform zur Stärkung der Stellung des Filmproduzenten - Anregungen für Korb 2 - Diskussionsbericht zum gleichnamigen XVII. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht des Institutes für Urheber- und Medienrecht am 4.7.2003, ZUM 2003, 746
insg. Archiv zum Thema
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/
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4. Richtlinienentwurf zum Verletzerzuschlag:
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EU plant Verschärfung der Urheberrechtsdelikte
EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum: illegales Kopieren digitaler Werke zu privaten Zwecken strafbar
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1476 01.10.2003; 11:26 Uhr
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/juri/20031001/498789DE.pdf
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments berät über
EU-Richtlinie zur Durchsetzung geistigen Eigentums
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1519
siehe hierzu 199 Änderungsanträge
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/juri/20031020/509224en.pdf
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5. Neue Literatur/Aufsätze:
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Gutmann, Daniel, Abruf im Internet von unbekannten und offensichtlich urheberrechtlich unrechtmäßigen Werken, MMR 2003, 706
Stichworte: Privatkopie vom rechtmäßigen Urstück; vom analogen unrechtmäßigen Urstück; digitaler Abruf vom unrechtmäßigen Urstück; gezielter Abruf von unrechtmäßigen Quellen; Abruf aus unbekannten Quellen; Heranziehung des Gedankens aus Art. 5 Abs. 1 lit. a) Info-Rl
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Frey, Dieter, Neue Herausforderungen für die exklusive Contentverwertung - Der wettbewerbsrechtliche Rahmen für die Vermarktung und den Erwerb von Medienrechten, GRUR 2003, 931
Stichworte: Wettbewerbsrechtliche Grenzen der exklusiven Contentverwertung; Spannungsverhältnis zw. Wettbewerbsrecht und Sportübertragungs- und Urheberrechten; Sonderstellung des Sports und des Urheberrechts im Gemeinschaftsrecht; Paradigmenwechsel durch die Fokussierung auf wirtschaftliche Verwertungsinteressen; Grundrechtscharta, Magill-Entscheidung; DRM; wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen für Rechteinhaber und Contentverwerter; Marktabschottungseffekt und Marktdefinition; Dauer der Exklusivität; Wettbewerbsbeschränkung, Kartellrecht; Große Rechtepakete; Segmentierung des Angebots an Medienrechten durch Rechteinhaber; UEFA; Pay-TV; Pflicht zur Erteilung von Unterlizenzen durch Contentverwerter; Fusionskontrollverordnung; Schutzrechte zu Gunsten des Erwerbers exklusiver Medienrechte; Ausschluß der Contentauswertung im Hinblick auf bestimmte Verwertungsstufen bzw. Distributionskanäle; Holdback-Vereinbarungen; Verweigerung von Lizenzen; Essential-Facilities-Doktrien; Kartell-Verbot des Art. 81 I EG
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Thielecke, Susanna / Freiherr von Bechtoldsheim, Sebastian, Urheberrecht für die Mitwirkenden an komplexen Werken?, GRUR 2003, 754
Stichworte: Opern, Filmwerke, Lexika, Multimediawerke, Software; Sammelwerke, Datenbankwerke; Investor und Organisator, Produktionsgesellschaft; Schutz des Organisators nach deutschem Urheberrecht; Schutz als Urheber, Vorliegen eines urheberrechtsschutzfähigen Werkes; Beitrag des Organisators; Alleinurheberschaft; Miturheberschaft, Bearbeitung; Schutz durch Leistungsschutzrechte; Schutz des Organisators in Frankreich und England; Urheberrecht für Unternehmer in Großbritannien; Bewertung des dt. Rechts und Ergebnis
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Stadler, Thomas, Die Zulässigkeit sog. Deep-Links - Eine Anmerkung zur Paperboy-Entscheidung des BGH, http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm (Stand 11/2003)
Stichworte: Vervielfältigung, § 16 UrhG; öffentliche Wiedergabe, § 15 Abs. 2 UrhG, öffentliches Zugänglichmachen, § 19 a UrhG; Datenbankschutz, §§ 87a ff UrhG; ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
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Wiebe, Andreas, Anmerkung zur BGH-Entscheidung paperboy.de; Zulässigkeit von Hyperlinks aus der Licht von Urheber- Wettbewerbs- und Datenbankherstellerrecht, LMK 2003, 111
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Reinstadler, Armin, Browsing und Framing aus urheberrechtlicher Sicht - Einige kritische Anmerkungen zur Framing III Entscheidung, http://www.jurpc.de/aufsatz/20030332.htm (Stand 11/2003)
Stichworte: Browsing und Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG, technische Notwendigkeit temporärer digitaler Kopien; Wortlautschranken in § 16 UrhG; Gegenargument: gesteigerte Nutzung; EG-Info-Richtlinie; Framing und Recht auf Anerkennung der Urheberschaft; Hyperlink, Framing; Offenkundigkeit der Einbindung gelinkter Inhalte: Aufrufen einer Webseite durch den Nutzer sei urheberrechtsneutral; Das Linksetzen, insb. in Frames ist der urheberrechtliche Ansatzpunkt; Linken ist keine Gefahr für das Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG, sondern für das Urheberpersönlichkeitsrecht, § 13 UrhG; Verlinkung als Anmaßung der Urheberschaft
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Boehme-Neßler, Volker, Multimedia und Recht - Auswirkungen der Bildkultur auf das Recht, K&R 2003, 530
Stichworte: Siegeszug der Bildkultur; Bild als kulturelles Leitbild; Kommunikation durch Bilder, Emotionalität und Distanzlosigkeit; Streuwirkung und Steuerungsunschärfe; Bildüberlegenheit und Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeitsvorschuß der Bilder; Bildkultur im Recht; modernes Recht als avisueller Bereich; Mittelalterliche Rechtstexte und -quellen waren regelmäßig reich bebildert; Visualisierungstendenzen im modernen Recht; Rechtstexte als ästhetisch gestaltete Bilder von Texten; Prozesspraxis und Gerichtsfernsehen; Gerichtsshows; Visualisierung komplexer Zusammenhänge und Kausalitäten; Recht und Bild: Chancen und Risiken; Bilder als juristisches Werkzeug; Manipulationsmöglichkeiten als Risiko; optimale Wort-Bild-Balance; Emotionen im Recht, Court-TV: Aufklärungspotential und Akzeptanzförderungsmöglichkeiten nicht genutzt; TV verzerrt und verfälscht das Bild vom Rechtssystem und wirkt auf dieses zurück; Personalisierung des Rechts durch Bilder, z.B. durch Angeklagten-PR und Mobilisierung der Massensympathie (od. öffentlichen Vorverurteilung); typische juristischen Methoden sind medienuntauglich (deduktive od. induktive Logik; Analogieschlüsse; Syllogismus); Demokratisierungs- und Transparenzaspekte; gesellschaftlicher Visualisierungstrend;
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Gegen die seit langen aus Urheberkreisen erhobene Forderung nach einem Schadensersatz in doppelter Höhe der üblichen Lizenz bei Urheberrechtsverletzungen wurde u.a. angeführt, dass dann ein Bollwerk gegen die Anerkennung von absurd hohen US Schadensersatzurteilen in Deutschland falle. Diese Gefahr scheint sich aber auch von anderer Seite zu reduzieren, wie der nachstehende Aufsatz zeigt:
Kneifel, Lothar A. / Spalcke, Joachim, Zustellung von Schadensersatzklagen aus den USA in Deutschland, Der Syndikus 11/12,2003, 49
Stichworte: Strafschadensersatz, punitive damages, Bundeserfassungsgerichtsentscheidung 7.12.1994 + 25.7.2003; Zustellung von Urteilen aus USA in Deutschland; State Far, v. Ines Preece Campbell; Strafschadensersatz muss in einem angemessenen Verhältnis zum Kompensationsschaden stehen; Urteil werde nicht anerkannt und vollstreckt, aber Zustellung der Klage sei zulässig (1994); Haager Zustellungsübereinkommen; Verfahrensart Sammelklage (class action); Zustellung gewährleiste rechtliches Gehör; Klage der US Musikindustrie gg Bertelsmann wg Napster wg Urheberrechtsverletzung auf 17 Milliarden Doller; Antrag auf Einstweilige Anordnung gg Zustellung der Klage in Dtld. wenn ausländische Urteile ihrer Höhe nach keine substantielle Grundlagen haben und in missbräuchlicher Art und Weise gg einen Marktteilnehmer vorgegangen werden, mussten diese Urteile in Dtld. nicht respektiert werden; Allein die Zustellung einer solche Sammelklage sei schon ein grundrechtswidriger Rechtsnachteil; US Supreme Court entscheid am 7.4.2003, dass ein punitive damages dann nicht mehr angemessen sei, wenn er über dem Zehnfachen des tatsächlichen Kompensationsschaden liegt: im konkreten Fall war nur das Doppelte anzuerkennen.
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6. Neue Entscheidungen
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OLG München, Urteil vom 10.10.2002, 29 U 4008/02, GRUR-RR 2003, 329
Stichworte: Neuzusammenstellung von Daten aus Chart-Listen; Sortierung nach anderen Kriterien über längeren Zeitraum verletzt werder Rechte des Datenbankherstellers noch ist es eine unzulässige Leistungsübernahme, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
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BGH, Urteil vom 17.07.2003, I ZR 259/00, GRUR 2003, 958; NJW 2003, 3406; http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm (Stand 7/2003)
Stichworte: Internet-Suchdienst für Presseartikel: paperboy.de; Deep Links auf Nachrichtenartikel der Handelsblattverlagsgruppe durch den Internet-Suchdienst Paperboy sind urheber- und wettbewerbsrechtlich zulässig. Dies gilt auch, wenn dabei Werbebanner umgangen werden, denn wer urheberrechtlich geschützte Werke ohne besondere technische Schutzmaßnahmen im Internet zugänglich macht, ermöglicht bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Der Rechteinhaber muss die Beschränkungen hinnehmen, die sich aus der Funktionsfähigkeit des Internets ergeben, wozu auch Suchdienste und Deep Links gehören. Etwas anderes kann gelten, wenn durch Deep Links technische Schutzmaßnahmen umgangen werden.
Erster Leitsatz:
UrhG § 16 Abs. 1
a) Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.
b) Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
Das Urteil ist abrufbar unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1139af8d8c846ffdcc42fb71a62a49b1&anz=1&pos=0&nr=27035
die Pressemitteilung unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1139af8d8c846ffdcc42fb71a62a49b1&Blank=1&linked=pm&nr=26553
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BGH zu Hundertwasserhaus jetzt im Volltext
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003-6-5&client=10&anz=10&pos=5&nr=27285
siehe hierzu auch die Beiträge von RA David Seiler bei fotorecht.de
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BGH, Urteil vom 22.05.2003, I ZR 185/00, GRUR 2003, 804
Stichworte: Foto-Aktion; zulässige Werbung für fast kostenlose Farbbild-Abzüge von MediaMarkt; 0,01 DM inkl. Filmentwicklung;
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003-5&Seite=1&anz=247&pos=53&nr=26551
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BGH, Urteil vom 20.03.2003, I ZR 117/00, GRUR 2003, 959
Stichworte: Gies-Adler, Fette Henne, Zulässige Karikatur des Bundesadlers;
LS: 1. Das Urheberrechtsgesetz regelt die aus dem Urheberrecht fließende Befugnisse und ihre Beschränkungen grundsätzlich abschließend. Das Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst unbeschränkten Zugang und einer möglichst umfassenden Nutzung des geschützten Werks kann bei der Bestimmung des Umfangs der dem Urheber zustehenden Verwertungsrechte und bei der Auslegung der Schrankenbestimmungen herangezogen werden. Eine der urheberrechtlichen Prüfung nachgeschaltete Güter- und Interessenabwägung kommt nicht in Betracht.
2. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Parodie verändert wiedergegeben oder zum Gegenstand einer Karikatur gemacht, kann nocht ohne weiteres allein auf Grund der vielfältigen Übereinstimmungen und der Wiedererkennbarkeit auf eine unfreie Bearbeitung geschlossen werden. Der Abstand, den ein in freier Benutzung nach § 24 I UrhG geschaffenes Werk zum Original halten muss, liegt in diesem Fall weniger in deutlichen Veränderungen, sondern in der antithematischen Behandlung des Stoffes.
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Karikatur des Bundesadlers ist freie Benutzung i.S.d. § 24 I UrhG
BGH, Urteil vom 20.03.2003; Az.: I ZR 117/00
http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl75-001.shtml
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Zum Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
BGH, Urteil vom 15.05.2003; Az.: I ZR 277/00
http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl75-002.shtml
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7. Weitere Meldungen:
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Greg Apodaca, Fotograf und "Digitalkünstler" aus San Francisco, gibt schöne Beispiele dafür, wie man mit Photoshop die Wirklichkeit verschönert: Thumbnails anklicken und dann mit der Maus über die grossen Bilder fahren - und schon sieht man, wie die Motive ursprünglich mal aussahen: Faltiger, düsterer, langweiliger, leerer... wie das richtige Leben halt.
http://homepage.mac.com/gapodaca/digital/digital.html
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Fotografie-Newsletter Stern
http://www.stern.de/community/newsletter/index.jsp
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Peter Lutz, Kurze Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht
(Erlangen 2003, 42 S.):
http://www.phil.uni-erlangen.de/~p1bbk/AllesBuch/Lutz/Lutz.pdf
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Personenfotos von Schülern/Lehrer auf Homepage
http://www.lehrer-online.de/dyn/16.htm
http://www.lehrer-online.de/url/einwilligung-lehrkraefte
inkl. Mustertexte für Einwilligungserklärungen
http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/313923-314984-1-personenfotos-einwilligung_minderjaehriger.pdf
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Fotorecht: Fotografieren fremder Sachen
http://www.jurawiki.de/SachFotografie
http://archiv.twoday.net
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Online-Comics für Schüler zum Urheberrecht
http://portale.web.de/Schlagzeilen/News/?msg_id=3590325
Saarbrücken (dpa/gms) - Online-Comics sollen Schüler jetzt mit den Problemen des Urheberrechts vertraut machen. Es seien Informationen darüber zu finden, was beim Kopieren erlaubt ist, teilt die Universität des Saarlandes in Saarbrücken mit.
Die Comic-Familie Ledroit klärt, ob Lernsoftware vervielfältigt und an die Mitschüler weitergegeben werden darf oder in welchem Umfang Musik-CDs kopiert werden dürfen.
Universität des Saarlandes: http://remus.jura.uni-sb.de/comics/
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Werbung für Getränk K-fee mit Gina Wild zulässig
Michaela Schaffrath, bekannter als Gina Wild, darf weiter für das Getränk K-Fee werben. Auf Plakaten klemmt die Ex-Porno-Darstellerin eine Kaffeedose zwischen ihren Brüsten. Laut "BILD" wies das Berliner Landgericht eine Klage von Verbraucherschützern ab, die die Werbung als frauenfeindlich und sittenwidrig empfanden.
http://www.merkur.de/aktuell/me/med_032901.html
Das "K-fee"-Michaela Schaffrath-Poster in 3 Versionen im Web-Shop unter:
http://www.k-fee.de/shop/Product_Display.cfm?Category=9
http://62.159.107.115/jump.cfm?id=189904&kid=64993
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Gerhard Pfennig, Geschäftsführer der VG Bild-Kunst www.bild-kunst.de, beschreibt die wesentlichen Elemente der "EU-Richtlinie für das Folgerecht", nach der ein Künstler (und auch Fotografen) einen Anspruch auf Beteiligung am Verkaufspreis aus jeder Weiterveräußerung nach dem Erstverkauf hat.
http://www.legamedia.net/legapractice/pfennig_gerhard/2003/03-05/0305_pfennig_gerhard_folgerechte_01.php#
- Erforderlich | EU-Richtlinie für das Folgerecht in der Kunst
http://legamedia.net/nl/nl.php?nl=fdbd31f2027f
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Grundwissen Urheberrecht
http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/index.html
remus Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schule und Hochschule
http://remus.jura.uni-sb.de/
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Was gilt im Urheberrecht, wenn nichts vereinbart ist?
Welche Fragen in einem korrekten Vertrag über Nutzungsrechte geklärt werden müssen und welche Regeln gelten, wenn nichts vereinbart wurde? Dies steht in einem ausführlichen Papier von Goetz Buchholz. Herunterzuladen ist das Paper bei mediafon, dem Mediendienst von ver.di.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3ec137b9db30c
Wer Zeitungsartikel, Fotos, Musik oder Werbetexte "verkauft", muss so präzise wie möglich festlegen, was sein Vertragspartner damit tun darf. Sonst gibt es später Ärger. Juristen sagen dazu: Er muss vereinbaren, welche Nutzungsrechte er dem anderen einräumt. Dazu bedarf es man keiner schriftlichen Vereinbarung - aber reden muss man darüber. Das ist einfacher, als viele denken. Und viel wichtiger, als viele es in der Praxis nehmen. Denn von diesen Vereinbarungen hängt letztlich unser Honorar ab. Welche Fragen in einem korrekten Vertrag über Nutzungsrechte geklärt werden müssen und welche Regeln gelten, wenn nichts vereinbart wurde, steht in einem ausführlichen Papier von mediafon-Berater Goetz Buchholz. (14.05.2003)
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@Recht_ohne_Vertrag
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dt. engl. und franz Quellen zum Urheberrecht/Copyright-Recht
http://www.jurawiki.de/UrheberrechtsGeschichte
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Frage an RA Christian A. Reetz; Doppelschöpfung, - Urheberrecht an Composings?
Die "Klammerposen"-Entscheidung - Kein Plagiat, aber eigene geistige Schöpfung ?
http://www.awi-online.de/susanne/fotorecht_cont.htm
http://www.awi-online.de/service/fotorechtframes.htm
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Kurzeinführung in einige Fragen des Fotorechts durch die Fotowerkstadt Wittenberg
http://www.wittenberg.de/vereine/fotowerkstatt/recht/lehrbuch.htm
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Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
Quelle: FotoMagazin; von RA Dr. Verena Hoene, Köln
http://helena.ludwig.name/Fotografie/Diverse%20Seiten1/fotorecht.htm
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Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
http://www.opladen.com/01b66e924c0ac400d.html
FOTORECHT: Das Recht am eigenen Bild....
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PHOTOGRAPHIE-Ausgabe 12/2003 - 18.11.2003
Welche Auswirkungen hat das neue Urheberrecht?
Was muss ich beim Kopierschutz beachten? Was darf ich vervielfältigen und verkaufen? In Teil 19 der Fotorecht-Serie geht es um Auswirkungen des neuen Urheberrechts auf Fotografen. Rechtsanwalt Dr. Kötz erklärt die wichtigsten Neuerungen.
bisher 19 Einzelbeiträge von RA Dr. Kötz aus der Zeitschrift Photographie
http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm
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Infos zum Bildnisrecht mit Gesetzestext
http://www.fotofreunde-paf.de/fotorecht.htm
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Das neue Urheberrechtsgesetz:
Was ich darf ich noch kopieren?
http://www.akademie.de/index.html?begriff=11653&t=t31T2
In Deutschland sind seit September alle Arten von Software verboten, die einen digitalen Kopierschutz zu umgehen versucht: Es gilt das neue Urheberrechtsgesetz. Was darf man dann, und wie war's vorher?
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Historiker Dr. Graf will die Kulturgüter Fotos frei nutzen und die Händler aus den Tempeln vertreiben (waren das nicht die Geldwechsler?)
http://www.jurawiki.de/FotoRecht
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Marc Stenzel schreibt unter dem Stichwort Schmuckfotografie über Bildnisrecht
http://www.froufrou.de/ff_schmuckfotografie/fotorecht.html
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FAQ: Fotorecht
http://www.ingroup.de/fotofaq/ff006rec.html
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Stichwortartige Infos zum Bildnisrecht
http://www.pressefoto-hpi.de/html/body_fotorecht.html
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Links zum Urheber und Fotorecht
http://tempa.antville.org/stories/488144/
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Infos zum Zitatrecht
http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm
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