5.Jahrgang, ISSN 1617-075x; Aktuelle Abozahl: 679
Hinweise und Anregungen sind jederzeit willkommen an RA David Seiler
Inhaltsverzeichnis:
1. NEU BEI FOTORECHT.DE
2. INTERNET-RECHT
3. URHEBERRECHT: ZWEITER KORB
4. RICHTLINIENENTWURF ZUR DURCHSETZUNG DER RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM (JETZT OHNE VERLETZERZUSCHLAG)
5. NEUE LITERATUR/AUFSÄTZE:
6. STRAFE FÜR FOTO-SPANNER & PAPARAZZI
7. TARIFABSCHLUSS TAGESZEITUNGEN, MFM, KSV
8. WEITERE MELDUNGEN
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
In eigener Sache:
Thema: fotorecht.de im Test von juristischen Webseiten
fotorecht.de ist in dem Vergleichstest von Prof. Noack von der Uni Münster über juristischer Webseiten in der Einleitung auf Seite 5 positiv erwähnt.
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/informationsrecht/materialien/studie_onlinedienste.pdf
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
1. Neu bei fotorecht.de
Der letzte Newsletter 22/2002 kann im Newsletterarchiv nachgelesen werden.
Neu aufgenommen wurden bei fotorecht.de unter Publikationen die Beiträge:
Einige Beiträge unter Publikationen, etwa zum Thema Gebäudefotografie und Hundertwasserhaus wurden geringfügig aktualisiert.
Die Literatur-Tipps wurden wiederum aktualisiert.
Besonders erwähnen möchte ich folgende Bücher:
Die Linksammlungen Gesetze und Bildnisrecht wurden ergänzt.
<<<<<<<<<<
2. Internet-Recht
<<<<<<<<<<
Prof. Hoeren hat wieder ein update seines Skripts zum Internet-Recht online gestellt.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehrematerialien.htm
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/Skript_Februar2004.pdf
Wer lieber etwas in Buchform haben möchte, dem sei folgendes Werk empfohlen:
Pierson/Seiler, Beck-Rechtsberater Internet-Recht im Unternehmen, 1 Auflg. München 2002
Weitere Infos zum Buch sind abrufbar unter
http://www.fotorecht.de/publikationen/internetrecht.html.
oder einfach direkt bestellen:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/342305686X/fotorechtinfo-21
<<<<<<<<<<
3. Urheberrecht: Zweiter Korb
<<<<<<<<<<
Krüger, Christof, Die digitale Privatkopie im zweiten Korb, GRUR 2004, 204
Einführung eines Anspruchs auf die digitale Privatkopie gegenüber Kopierschutzsystemen; Lösungsansätze nach dem Vorbild der Vermiet- und Verleihrichtlinie; gesetzliche Regelungen seien in Anbetracht der technischen Entwicklung noch verfrüht; Vorgaben der Informationsrichtlinie; rechtspolitische Rechtfertigung; Problem der rechtswidrig hergestellten Vorlage; zwingender Beteiligungsanspruch der Urheber und ausübenden Künstler; aktueller gesetzgeberischer Handlungsbedarf im zweiten Korb; weitere technische Entwicklung.
<<<<<<<<<<
Geerlings, Jörg, Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und pauschale Geräteabgaben im Lichte verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben, GRUR 2004, 207
Pauschale Geräteabgabe nach dt. URheberrecht, zweiter Korb; Gesetzgebungsverfahren, Digitalisierung der Medienlandschaft, Verfassungsrechtliche Bewertung des Pauschalabgabesystems, einfachgesetzliche Konflikte, Schranken des Urheberrechts, Vergütungspflicht der § 54 ff UrhGVerfassungsrechtliche Einordnung des Urheberrechts, Grundrechtsposition der Urheber: Persönlichkeitsrecht und Eigentumsrecht, DRM, Verhältnismäßigkeit, Grundrechtsposition des Händlers; Grundrechtsposition der Gerätehersteller; Verogaben durch das europäische Gemeinschaftsrecht, Verhältnis des nationalen Rechts zum Gemeinschftsrecht; Verstoß gg die Grundfreiheiten des EG-Vertrages, Inländerdiskriminierung; Umsetzung der EU-Richtlinie und pauschale Vergütungssysteme; Scanner-Urteil des BGH; der Verfasser hat verfassungs- und europarechtiche Bedenken gegen eine Ausweitung des pauschalen Vergütungssystems im digitalen Raum, da es angeblich funktionierende DRM-Systeme gebe. Er pädiert für eine wiedereinführung einer prozentualen Obergrenze für Geräteabgabe bezogen auf den Verkaufspreis (Anm. was die Druckerhersteller z.B. dadurch umgehen, dass sie die Drucker günstig, aber dafür die Tintenpatronen und Toner teuer verkaufen). Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Multimediarichtlinie auch im Bereich des Vergütungssystems umzusetzen.
<<<<<<<<<<
Sietmann, Richard, Elektronischer Hausfriedensbruch - Pauschalabgabe, DRM und Privatkopie: Streitpunkte bei der zweiten Urheberrechtsnovellierung, c´t 6/2004, S. 58
<<<<<<<<<<
4. Richtlinienentwurf zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (jetzt ohne Verletzerzuschlag)
<<<<<<<<<<
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum
Das Europäische Parlament hat am 09.03.2004 in erster Lesung dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum mit einigen Änderungen zugestimmt. Die neue Richtlinie soll zu einer stärkeren EU-weiten Angleichung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Sanktionen in Fällen von Nachahmung führen. Der Richtlinienentwurf befasst sich mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum. Für den Rechteinhaber ist ein Schadensersatz für entgangenen Gewinn vorgesehen. Die von der Kommission ursprünglich vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen sind vom Parlament gestrichen worden. Voraussetzung für die Anwendung der Richtlinie im Falle einer Rechtsverletzung ist die Zufügung eines nachhaltigen Schadens. Nach der ersten Lesung im Parlament entfallen ist die Voraussetzung der Begehung zu gewerblichen Zwecken. Der Vorschlag wird nun dem Ministerrat zugeleitet. Voraussichtlich noch im April wird die Richtlinie offiziell verabschiedet, wenn der Ministerrat zustimmt.
Den Vorschlag der Kommission vom 30.01.2003 finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0046de01.pdf
Den Parlamentsbericht finden Sie unter auf den Seiten 217 ff.:
http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040309DE.pdf&LANGUE=DE
Informationen der Kommission zur Annahme der Richtlinie im Parlament:
http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/04/316|0|RAPID&lg=DE&display=
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/04/316|0|RAPID&lg=DE&display=
als pdf-Datei
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.getfile=gf&doc=IP/04/316|0|RAPID&lg=DE&type=PDF
Geistiges Eigentum: Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen Parlaments im Kampf gegen Nachahmung und Piraterie DN: IP/04/316, Date: 09/03/2004
IP/04/316; Brüssel, den 9. März 2004
Die Stellungnahme der BRAK zum Kommissionsvorschlag zum Schutz der Rechte
an geistigem Eigentum ist abrufbar unter:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/SchutzRechtegeistigemEigentum.pdf
<<<<<<<<<<
EU-Rat drängt auf Kriminalisierung leichter Urheberrechtsverstöße
Der EU-Ministerrat unter der irischen Präsidentschaft, stößt bei Verbraucherschutzgruppen mit seiner Position zur geplanten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum auf Kritik. Für das heftig umstrittenen Gesetzesvorhaben schwebt dem Rat etwa wieder die Kriminalisierung selbst leichter Urheberrechtsverstöße vor.
Siehe European Digital Rights-Initiative (EDRi): Positionspapier zur Richtlinie
http://www.ffii.org.uk/ip_enforce/st16289.en03.PA.pdf
Quelle: heise [jk] [29.01.2004]
<<<<<<<<<<
Handelsblatt Nr. 048 vom 09.03.04 Seite 7
EU vereinbart schärferes Vorgehen gegen Produkt- und Markenpiraterie
http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_78170&layoutid=0&stype=long&NAVITEM=&boxtitle=News
HANDELSBLATT, 9.3.2004 jh BRÜSSEL. Die EU will den Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie verschärfen. Mitgliedstaaten und Parlament haben sich dazu auf einen Richtlinienentwurf zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum geeinigt. Abweichend vom Vorschlag der EU-Kommission enthält der Kompromiss keinen Eingriff in das Strafrecht der EU-Staaten, sieht aber neue zivilrechtliche Handlungsspielräume vor. ....
.... Parlament und Rat drängten auf eine Verabschiedung der Richtlinie vor der Erweiterung der EU am 1. Mai. Die Richtlinie deckt die Durchsetzung von Urheber-, Marken-, und
Patentrecht ab. Berichterstatterin des Parlaments ist die Französin Janelly Fourtou
<<<<<<<<<<
5. Neue Literatur/Aufsätze:
<<<<<<<<<<
Matthias Pierson:
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - die wesentlichen Regelungen
der Urheberrechtsnovelle vom 10.09.2003, Neue juristische Internet-Praxis
(NiP), KOGNOS-Verlag, Heft 01/2004, S. 32 - 57.
http://cms.fh-wolfenbuettel.de/servlet/ContentServlet/FspmWMcR/fbr_doc/Professoren_Pierson_KRONOS_Urheberrecht.pdf
<<<<<<<<<<
Finger, Thorsten / Müller, Philipp, Körperwelten im Spannungsfeld von Wissenschaftsfreiheit und Menschenwürde, NJW 2004, 1073
VGH München, Plastinate als Leichen im bestattungsrechtlichen Sinne?, Wissenschaftsfreiheit; Grundrecht, Zurschaustellung von Leichen als wissenschaftlichen Lehre? postmortales Persönlichkeitsrecht, Menschenwürde
siehe auch: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,288863,00.html
Günter von Hagen
<<<<<<<<<<
Flechsig, Norbert P., Darbietungsschutz in der Informationsgesellschaft - Das neue Leistungsschutzrecht des ausübenden Künstlers nach der Umsetzung der Informationsrichtlinie, NJW 2004, 575
Rechtsschutz darbietender Künstler (Schauspieler, Tänzer, Sänger, Musiker), erweiterte Persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen seit September 2003 durch Richtlinienumsetzung, Urheberrechtsnovelle, WPPT, Referenznormen eines modernen Leistungsschutzrechtes, Anspruch auf Anerkennung als ausübender Künstler, § 74, Leistungsintegritätsansprüche, § 75; Rückrufrechte; Dauer und Vererblichkeit der Persönlichkeitsrechte; Verwertungs- und Nutzungsrechte ausübender Künstler, Rechtsübertragung und Rechteinräumung, Ensembledarbietungen, Chor, Orchester; Dauer der kommerziellen Verwertungsrechte, Vererblichkeit der Verwertungsrechte, Schrankenregelungen, ergänzender zivil- und strafrechtlicher Schutz im Informationszeitalter; Anwendungsbereich und Zeitraum; Zwar geht die Umsetzung über die Richtlinie hinaus, aber sie entsprecht den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft
<<<<<<<<<<
6. Strafe für Foto-Spanner & Paparazzi
<<<<<<<<<<
Bundestag einigt sich auf Gesetzentwurf gegen unbefugte Bildaufnahmen
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1742
<<<<<<<<<<
Unbefugte Bildaufnahmen verboten - besserer Schutz auch für Prominente.
beck-aktuell-Newsletter v. 23.02.2004 meldet, ZITAT:
"Foto-Spannern und Video-Voyeuren drohen künftig Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jetzt auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs geeinigt. Er soll einen besseren Schutz der höchstpersönlichen Rechte vor unbefugtem Fotografieren gewährleisten.
Auch Paparazzi werden strafrechtliche Grenzen gesetzt, wenn sie Personen ablichten wollen, die sich zu Hause aufhalten. Bislang ist nur die Weitergabe von unbefugten Aufnahmen strafbar.
Nach dem geplanten Gesetz soll derjenige bestraft werden können, der von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt.
"Unbefugt" ist eine Bildaufnahme, wenn sie ohne Einwilligung des Motivs erfolgt. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass dadurch die höchstpersönlichen Rechte der Betroffenen verletzt werden.
Die Rechtsexperten denken dabei zum Beispiel an heimliche Nacktaufnahmen von Frauen in Saunen oder in Umkleidekabinen. Zur geschützten Intimsphäre gehören auch Fotos von einer gynäkologischen Untersuchung.
Aber auch Prominenten kann künftig ein besserer Schutz zuteil werden. Auch die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten, der sichtbar abgeschirmt ist, wird künftig ein Fall für den Staatsanwalt sein."
Quellen:
beck-aktuell-Newsletter v. 23.02.2004
News.de Newsletter v. 27.02.2004
http://rsw.beck.de/rsw/shop/docprintversion.asp?sessionid=86A72E88345B4ED781E7B41D11315981&docid=112803&tockey=HP.10
http://62.159.107.115/j.cfm?i=214983&k=64993
<<<<<<<<<<
Streit um geplanten Paparazzi-Paragrafen
Die Bundesregierung will Spanner- und Paparazzipraktiken endlich ein Ende setzen. Im Visier sind versteckte Kameras an vermeintlich unbeobachten
Orten: WC´s, Umkleidekabinen, Hotelzimmer etc.
Strafbar soll künftig sein, wenn Personen unter Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereiches in ihrer Wohnung oder sonstigen geschützten
Bereichen fotografiert oder gefilmt werden.
Vertreter der Medien kritisieren den Gesetzentwurf als zu starken Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit. Auch künftig müsse Journalismus
aufdecken und aufklären dürfen.
Quelle:
beck-aktuell-Newsletter v. 09.02.2004
http://rsw.beck.de/rsw/shop/docprintversion.asp?sessionid=1F3498FE06944CE88403239A12913330&docid=111321&tockey=HP.10
http://62.159.107.115/j.cfm?i=213339&k=6493
<<<<<<<<<<
7. Tarifabschluss Tageszeitungen, MFM, KSV
<<<<<<<<<<
Verleger und Gewerkschaften haben sich am 25.02.2004, im Tarifstreit für die 14.000 Zeitungsredakteure geeinigt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, rückwirkend ab August 2003.
Der Tarifabschluss Journalismus gilt auch für die arbeitnehmerähnlichen Freien an Tageszeitungen.
Tarifliche Honorarsätze für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen.
Ab 1. Juni 2004 - Beträge in EURO
Bildbeiträge (Euro pro Bild je nach Auflagehöhe 10000 bis über 100000)
Erstdruckrecht 36,-- 41,50 47,-- 61,-- 73,90
Zweitdruckrecht 28,70 33,10 35,10 47,-- 56,2
Quellen:
dju-newsletter v. 25. 02. 2004
mediafon.net v. 25.02.2004
www.newsroom.de/news/display/index.cfm?id=229978
www.mediafon.net//seite.php3?name=Tarife+%26+Empfehlungen@tarife_tz12a&si=4040c366b3283&un=&ui=&out=&output=drucker&hebesatz=&gewinn=
Direkt zur Honorar-Tabelle:
http://dju.verdi-verlage.de/tarifvertraege/inhalte/
http://dju.verdi-verlage.de/tarifvertraege/inhalte/djuTarifinfoTZ_GTV-Tabelle_2003-05.pdf
Honorartabelle:
http://dju.verdi-verlage.de/tarifvertraege/inhalte/djuTarifinfoTZ_12aHonorar-Tabelle_2003-05.pdf
siehe zum Urheberrecht § 18 Manteltarifvertrag Zeitungen
http://www.verdi-verlage.de/pdf/dju_asv/redakteure/mtvredzeitungen.pdf
Zeitschriften Manteltarifvertrag 1998 siehe § 12 zum Urheberrecht
http://dju.verdi-verlage.de/pdf/tarifvertraege/zeitschrmtv_16_03_03.pdf
<<<<<<<<<<
KSK Sozialversicherung für Werbefotografen & Beiträge zur Sozialversicherung 2004.
Der mediafon-Newsletter #27 v. 23.12.2003 meldet, ZITAT:
"Mit zwei Urteilen hat das Bundessozialgericht am 12. November 2003 bestätigt, dass Werbefotografen grundsätzlich Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind. In den strittigen Fällen hatten ein Werbeverlag und Versandhandelsunternehmen es abgelehnt, die Künstlersozialabgabe auf Honorare an Fotografen zu zahlen, die Produktfotos für Kataloge angefertigt hatten.
Die Begründung, solche Fotos seien rein handwerkliche Produkte, da für sie kein künstlerischer Gestaltungsspielraum bestehe, wies das Gericht zurück: Grundsätzlich bleibe ein solcher Gestaltungsspielraum auch bei genauen Vorgaben bestehen; die künstlerische Qualität im Einzelfall sei unerheblich.
Auch wenn es in beiden Fällen um die Künstlersozialabgabe ging, folgt aus dieser Argumentation doch auch, dass Werbefotografen grundsätzlich über die Künstlersozialkasse versichert werden müssen [Aktenzeichen B 3 KR 10/03 R und B 3 KR 8/03 R - die Urteile sind noch nicht veröffentlicht]."
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fd70cdf55e71
Die aktuellen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung:
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=KSK+%26+Versicherungen@Beitraege_2004&si=3ff17a112a8f5&un=&ui=&out=
Die aktuellen Beiträge der Berufsgenossenschaften:
http://www.mediafon.net/seite.php3?name=KSK+%26+Versicherungen@Berufsunfall_Beitrag&si=3ff17a112a8f5&un=&ui=&out=
Quelle: mediafon.net v. 11.11.2003
www.mediafon.net/versicherungen_ksk.php3#3fb0d43356eea
http://62.159.107.115/j.cfm?i=214046&k=64993
<<<<<<<<<<
MFM-Honorarübersicht für Foto- und Bildhonorare 2004
Die MFM-Honorarübersicht ist gerade für freie Fotografen eine gute Kalkulationsgrundlage und Orientierung sowohl bei Auftragsproduktionen als auch bei Lizenzverträgen (Einräumung von Nutzungsrecht an Fotos). Die Schadensersatzprozessen gilt die Honorarübersicht als Grundlage zur Ermittlung der Schadensersatzsumme nach der sog Lizenzanalogie. Daher lohnt sich die Anschaffung für jeden Fotografen, aber auch für die Bildeinkäufer doppelt. Freelens-Mitglieder erhalten vergünstige Konditionen.
mediafon.net v. 20.02.2004 meldet hierzu, ZITAT:
"Jährlich erhebt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) die üblichen Honorare im Foto-Bereich. Aktuell ist die Ausgabe Bildhonorare 2004. In dieser Ausgabe sind die marktüblichen Honorare im Vorjahresvergleich bei Zeitschriften mit niedrigen Auflagen leicht gesunken, bei Online-Verwendungen gestiegen und ansonsten weitgehend konstant geblieben. Die Spanne beträgt für
- Tageszeitung, bis zweispaltig, je nach Auflage: 40 - 90,- EURO,
- Illustrierte, 1 Mio. Auflage, 1/2 Seite: 260,- EURO
- Illustrierte, 1 Mio. Auflage, Titel: 990,- EURO
- Foto in CD-ROM, DVD oder Videofilm [Handelsprodukt]: von 70,- EURO [Auflage 1.000, deutschsprachiger Raum] bis 515,- EURO [Auflage 500.000, weltweit],
- Foto in CD-ROM, DVD oder Videofilm [Werbung]: von 140,- EURO [Auflage 1.000, deutschsprachiger Raum] bis 1.025,- EURO [Auflage 500.000, weltweit],
- Foto in Onlinedienst/Internet [redaktionell]: von 30,- EURO [Online-Zeitung/Zeitschrift, 1 Tag] bis 300,- EURO [kostenpflichtiger Informationsdienst, 5 Jahre],
- Foto in Onlinedienst/Internet [Werbung]: von 80,- EURO [eine Landessprache, 1 Woche] bis 435,- EURO [Englisch oder mehrsprachig, ein Jahr].
Die Honorare für digitale Nutzungen gelten für Originalnutzungen in elektronischen Medien. Erfolgt die Nutzung zusätzlich zur eigentlichen Print-Nutzung, so ist laut MFM bei Nutzung auf einer Jahrgangs-CD-ROM ein Zuschlag von 10% (ein Jahr) bzw. 25% (fünf Jahre) auf das Original-Honorar, bei Nutzung in Online-Diensten ein Rabatt von 50% auf das Print-Honorar üblich.
Für Auftragsproduktionen hat die MFM als übliche Honorare ermittelt (für Tageszeitungen/Magazine und Zeitschriften/PR):
- Kurztermin : ab 160/400,- EURO
- 1/2 Tag : ab 260/360/620,- EURO
- 1 Tag : ab 360/520/1.000,- EURO
- Ausfallhonorar bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% vom Grundhonorar, danach 100%.
Auszüge aus der Honorarübersicht 2004 bietet mediafon auf einer eigenen Seite; die komplette Broschüre ist zusammen mit "Der Bildermarkt" für 33 ¤ direkt auf der BVPA-Bestellseite zu ordern."
Weitere Informationen:
MFM-Honorarempfehlungen 2004 [Auszug]:
www.mediafon.net/seite.php3?name=Tarife+%26+Empfehlungen@empfehlungen_mfm&si=403774d836166&un=&ui=&out=
BVPA-Hintergrundinfo zur MFM und den Honorar-Tendenzen:
www.bvpa.org/mfm/mfm.html
Quelle: mediafon.net v. 20.02.2004
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3ad9c9b08a93b
http://62.159.107.115/j.cfm?i=214050&k=64993
<<<<<<<<<<
8. Weitere Meldungen:
<<<<<<<<<<
WIPO-Verträge ratifiziert
Der Deutsche Bundestag hat mit dem "Gesetz zu den WIPO-Verträgen vom 20.12.1996 über Urheberrecht sowie über Darbietungen und Tonträger" vom 10.8.2003 den WIPO Copyright Treaty (WCT) und den WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) ratifiziert. Zum Ratifikationsstatus der WIPO-Verträge
siehe http://www.wipo.org/copyright/en/activities/wct_wppt/wct_wppt.htm
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/15) wurde unverändert angenommen. Den Gesetzentwurf mit einer amtlichen deutschen Übersetzung der WIPO-Verträge finden Sie unter
http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500015.pdf .
Das Gesetz wurde einschließlich der WIPO-Verträge im BGBl. II 2003, 754 verkündet.
<<<<<<<<<<
Neu ist der Fall "Fotos auf der Website der Schule" aus dem Webseiten von REMUS
http://remus.jura.uni-sb.de/faelle/schulfotos.html
<<<<<<<<<<
Diss. "Urheber- und wettbewerbsrechtliche Probleme von Linking und Framing" von Stephan Ott im Volltext online zur Verfügung steht.
http://www.linksandlaw.com/ownpublications-zsfgpromotion.htm
<<<<<<<<<<
Wem gehört die Mona Lisa?
Über Kulturschütze aus Museen, an denen sich Bill Gates über seine Bildagentur Corbis die digitalen Verwertungsrechte sichert.
DIE ZEIT v. 08.01.2004 [von Rita Gudermann]
http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital
http://62.159.107.115/j.cfm?i=210941&k=64993
<<<<<<<<<<
Bild von irakischem Kriegsgefangenen ist Pressefoto des Jahres 2003 - 13.02.2004
http://www.heute.t-online.de/ZDFde/druckansicht/0,1986,2104435,00.html
Der französische Fotograf Jean-Marc Bouju von der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) ist für sein Bild eines irakischen Kriegsgefangenen mit dem Preis für das beste Pressefoto des Jahres ausgezeichnet worden.
Eine international besetzte Jury wählte aus mehr als 63.000 Bewerbungen am Freitag das Foto aus, das hinter Stacheldraht einen Mann mit einer schwarzen Haube zeigt, der seinen kleinen Sohn im Arm hält.
Die Stiftung World Press Photo vergibt jedes Jahr in 18 Kategorien Preise für die besten Pressefotos. Die Auszeichnungen gelten als Oscars der Pressefotografie.
<<<<<<<<<<
2. Weltkriegsluftbilder, Schutzfristen, Urheberrecht
Meldung im Spiegel
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,druck-284112,00.html
http://www.evidenceincamera.co.uk/
über deutsche Luftbildaufnahmen, die jetzt von England aus veröffentlicht
werden, interessant.
Abgesehen davon, dass es bestimmt interessant ist, die Fotos zu sehen und das wohl auch noch kostenlos, stellen sich mir dabei ein paar Fragen:
was ist mit den Rechten der Fotografen der Bilder? Wieso haben die Engländer das Recht, die "Kriegsbeute" digitalisiert ins Netz zu stellen? Sind die Schutzfristen schon abgelaufen? Man müsste mal nachrechnen.
Unterliegen die Bilder tatsächlich den Copyright der digitalisierenden Uni?
http://www.evidenceincamera.co.uk/TC.htm
m.E. wohl kaum
<<<<<<<<<<
Rechtsanwalt Johannes Richard von Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Rostock stellt einige Beiträge zum Urheberrecht und Internet bereit:
http://www.internetrecht-rostock.de/Informationen_zum_Urheberrecht.htm
* Aktuelle Kampagne: Sind Raubkopierer Verbrecher?
* Urheberrecht in der Schule (Vortragsskript)
* Weiterverkauf von legaler Onlinemusik erlaubt ? Die Rechtslage.
* Drei Jahre Haft für Internetraubkopierer (LG Braunschweig)
* Rechtsgutachten: Kopierprogramme für Privatkopien doch legal?
* Neues Urheberrecht tritt am 13.09.2003 in Kraft!
* Die zweite Stufe der Reformierung des Urheberrechtsgesetzes: Keine Rechte mehr für den Nutzer ?
* Das neue Urheberrecht: FAQ zu den Themen Privatkopie und Kopierschutz
* Diskussionsschrift: analoge Privatkopie erlaubt?
* MP3 Tauschbörsen sind illegal. Das gilt auch für den Download von Musikfiles! (zum alten UrhG, hat aber nichts an Aktualität verloren)
* Bei der Homepageerstellung wird oft das Urheberrecht verletzt. Das kann teuer werden.
<<<<<<<<<<
"Urheberrechte an Webseiten" von Dr. Caroline Cichon
http://www.jurawelt.com/aufsaetze/internetr/8548
http://www.jurawelt.com/download/aufsaetze/urheberrecht-websites.pdf
<<<<<<<<<<
Modefotografie und deren Niedergang von kreativer Kunst zu steriler Dutzendware möchte Karen Lehrman in dieser Slideshow dokumentieren.
http://slate.msn.com/features/010510_fashion-slide-show/01.htm
<<<<<<<<<<
Greg Apodaca, Fotograf und "Digitalkünstler" aus San Francisco, gibt schöne Beispiele dafür, wie man mit Photoshop die Wirklichkeit verschönert: Thumbnails anklicken und dann mit der Maus über die grossen Bilder fahren - und schon sieht man, wie die Motive ursprünglich mal aussahen: Faltiger, düsterer, langweiliger, leerer... wie das richtige Leben halt.
http://homepage.mac.com/gapodaca/digital/digital.html
<<<<<<<<<<
Östereich
UrhG
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
<<<<<<<<<<
WUA Pariser Fassung
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=46207&p=5&q=%20%20%20%20%20%20%20%20und%20%2820040130%3E%3DIDAT%20und%2020040130%3C%3DADAT%29%20und%20%28urheberrecht%29
<<<<<<<<<<
dt. engl. und franz Quellen zum Urheberrecht/Copyright-Recht
http://www.jurawiki.de/UrheberrechtsGeschichte
<<<<<<<<<<
Frankreich: Regierungsentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Das französische Kultusministerium hat vor einigen Monaten einen Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechts vorgestellt. Der Entwurf soll der Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft dienen.
Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie unter
http://www.culture.gouv.fr/culture/actualites/index-droitdauteur1103.htm ,
den Entwurf des Gesetzestextes unter
http://www.culture.gouv.fr/culture/actualites/communiq/aillagon/droitdauteur1103.pdf
Quelle: Ministerium für Kultur und Kommunikation [bl] [19.03.2004]
<<<<<<<<<<
USA: Report on digital intellectual property
Das Committee for Economic Development (CED) in den USA hat eine Studie mit dem Titel "Promoting Innovation and Economic Growth: The Special Problem of Digital Intellectual Property" veröffentlicht.
Die Pressemitteilung des CED finden Sie unter
http://www.ced.org/newsroom/press/press_dcc.pdf
den Bericht unter
http://www.ced.org/docs/report/report_dcc.pdf
und eine Zusammenfassung unter
http://www.ced.org/docs/summary/summary_dcc.pdf
Quelle: CED [bl] [19.03.2004]
<<<<<<<<<<
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Sie haben derzeit den Newsletter fotorecht.de abonniert. Falls Sie Ihr Abonnement beenden möchten, gehen Sie bitte auf die Seite http://www.fotorecht.de und tragen sich dort aus.
Vervielfältigungen, Verbreitung, Veröffentlichung und Übernahme in andere Webseiten, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung von RA David Seiler
------------------------------------------------------------
Impressum
FreeLens Online GmbH
Steinhöft 5
D-20459Hamburg
www.freelens.com Fax +49-40-300664-20
V.i.S.d.P., § 6 MDStV David Seiler, Mainz
------------------------------------------------------------