NEWSLETTER WWW.FOTORECHT.DE Ausgabe 26-2004 im Juli 2004

5.Jahrgang, ISSN 1617-075x; Aktuelle Abozahl: 731

Inhaltsverzeichnis:

  1. Neu bei fotorecht.de   
  2. Urheberrecht in der Informationsgesellschaft 
  3. Neue Entscheidungen
  4. Bildnisrecht   
  5. Weitere Meldungen

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1.   Neu bei fotorecht.de

Der letzte Newsletter 25/2002 kann im Newsletterarchiv nachgelesen werden.

Neu aufgenommen wurden bei fotorecht.de unter Publikationen die Beiträge:

-       Blockierungs- und Layout-Honorar, veröffentlicht in Photopresse 25/2004, S. 15

Die Literatur-Tipps wurden wiederum aktualisiert.

Die Linksammlung Gesetze wurde ergänzt.

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2.   Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

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Keine Vereinbarungen zum neuen UrhebervertragsR

Wesentliche Neuregelung des Urhebervertragsrechts 2002 ist § 32 UrhG, der dem Urheber eine angemessene Vergütung sichern soll. In § 36 UrhG ist vorgesehen, dass Urheber- und Nutzerverbünde gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen, die als angemessene Vergütungen angesehen werden. Selbst zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes liegen nicht keine gemeinsame Vergütungsregeln vor.

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 Noch keine gemeinsamen Vergütungsregeln im neuen Urheberrecht

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=117916  

Bislang gibt es in keiner der vom Urheberrecht erfassten Branchen eine Einigung über gemeinsame Vergütungsregeln. Das teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hin mit. .....mehr: siehe Link

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 6. Mai 2004.

Weiterführende Infos:
Schricker, Zum neuen deutschen Urhebervertragsrecht in GRUR 2002, 797 

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Kleine Anfrage der FDP: »Zwischenbilanz des neuen Urhebervertragsrechts (2000)«, BT-Drs. 15/2883 vom 31. März 2004 pdf 

Im Bundestag wurde von der FDP eine »Kleine Anfrage« eingebracht: »Zwischenbilanz des neuen Urhebervertragsrechts (2000)«. Es handelt sich um die BT-Drs. 15/2883 vom

31. März 2004. Sie finden sie im Archiv für das Urhebervertragsrecht:

http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/

oder unmittelbar über:

http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/1502883.pdf

Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2937 vom 21. April 2004
Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP

www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/1502937.pdf 

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Zeitungsverleger endlich zu Verhandlungen bereit

(mediafon, 26. Mai 2004) Fast zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des neuen Urhebervertragsrechts hat sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) endlich bereit erklärt, Verhandlungen mit ver.di und dem DJV über gemeinsame Vergütungsregeln aufzunehmen, ....

Die Forderungen für gemeinsame Vergütungsregeln stehen auf
www.mediafon.net/tarife_empfehlungen.php3#3d7bd24c384f3

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remus newsletter
Höhe der Vergütung nach § 52a UrhG bisher nicht geregelt

Durch das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wurde zum 13.09.2003 § 52a UrhG in das Urheberrecht eingeführt. Danach ist es zulässig, Schülern und Studenten Auszüge aus Werken elektronisch zugänglich zu machen.

Für die Zugänglichmachung ist nach § 52a Abs. 4 UrhG eine angemessene Vergütung an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Wie die VG Wort mitteilte, existieren bis jetzt noch keine Tarife....

[bl] [17.05.2004]

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Charta zu § 52a UrhG

Vertreter der Bibliotheksverbände, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verlage und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels haben eine gemeinsame Charta zum Verständnis des § 52a UrhG veröffentlicht.

http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/686/gemeinsame%20Charta%20zu%2052a%20.pdf

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Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Recht des geistigen Eigentums ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden: 30.04.2004, L157/45 

Die Richtlinie soll die unterschiedlichen nationalen Regelungen bei Nachahmungen und Produktpiraterie inkl. Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen.

Die Mitgliedsstaaten werden dadurch verpflichtet, einen Auskunftsanspruch gegenüber zu gewerblichen Zwecken handelnden Personen über den Ursprung und den Vertriebsweg von rechtsverletztenden Waren vorzusehen. Die Gerichte sollen rechtsverletzende Waren sicherstellen, aus dem Verkehr ziehen und deren entschädigungslose Vernichtung anordnen können. Weiterhin sollen alle Mitgliedsstaaten Schadensersatzansprüche für Verletzungshandlungen vorsehen. Der sog. doppelte Verletzerzuschlag, wie er noch im Entwurf vorgesehen war, ist aber vom Tisch. 

Die Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 finden Sie bei EUR-Lex:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_157/l_15720040430de00450086.pdf

siehe auch:
Die Richtlinie soll die Mitgliedstaaten verpflichten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Nachahmer und Produktpiraten anzuwenden sowie gleiche  Wettbewerbsbedingungen für die Rechteinhaber schaffen.
[ Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.4.2004, Quelle: EU-Kommission online ]

http://www.otto-schmidt.de/newsletter/archiv_35237.html

siehe auch:
EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umsetzen

Die Rechteinhaber sollen nach der verabschiedeten Version die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige Aus-dem-Verkehr-Ziehen illegaler ...

Den vollständigen Text finden Sie unter:
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1842

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 3.   Neue Entscheidungen

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Einige der nachstehenden Entscheidungen wurden bereits in früheren Newslettern erwähnt und sind auch bei fotorecht.de unter Publikationen besprochen, wurden hier aber mit einer Fundstelle in einer Fachzeitschrift oder der Fundstelle einer Urteilsanmerkung in einer Fachzeitschrift nochmals aufgeführt..

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 OLG Köln, Urteil vom 25.02.2003, 15 U 138/02, GRUR 2003, 1066; NJW 2004, 619

Wayangfiguren: Ein Sammler indonesischer Schattentheaterfiguren (Wayangfiguren) erlaubte einem Doktoranden ca. 500 Fotografien ausgewählter Sammlungsstücke aufzunehmen, wobei Streit darüber besteht, wozu die Fotos genutzt werden dürfen.

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BSG, Urteil vom 24.07.2003, B 3 KR 37/02, NJW 2004, 628

Künstlersozialabgabepflicht bei Honoraren an Werbeagentur: Honorare, die ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen für die Erstellung von Werbematerial an eine Werbeagentur zahlt, unterliegen auch dann der Künstlersozialabgabe, wenn sich der Inhaber der Werbeagentur auf Leistungsaufgaben beschränkt und die Ausführung der Aufträge auf Mitarbeiter überträgt. Touristenzeitung Strandpost, Abgabesätze für den Bereich “bildende Kunst”.

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003, 20 U 40/03, NJW 2004, 609

Gewinnherausgabe im Urheberrecht, Rechtsfolge bei Urheberrechtsverletzung, statt Schadensersatz nach der Lizenzanalogie kann der Verletzte auch Gewinnherausgabe nach § 97 UrhG verlangen. Die BGH-Grundsätze zum Gemeinkostenanteil bei Berechnung des Gewinns bei Verletzung von Geschmacksmusterrechten (NJW 2001, 2173) sind auch bei Verletzung von Urheberrechten anwendbar. Gegen den Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns kann nicht eingewandt werden, er übersteige die ansonsten geltende Lizenzvergütung beträchtlich. Die Konsequenzen, die sich aus der Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Berechnung des Verletzergewinns und der Nichtberücksichtigung von Gemeinkostenanteilen ergeben, können nicht auf diese Art und Weise wieder korrigiert werden. Im Ergebnis kann es sich also für den Verletzten lohnen, zunächst einen Auskunftsanspruch geltende zu machen und erst danach zu entscheiden, ob er Schadensersatz nach der Lizenzanalogie (die bisher wohl überwiegend praktizierte Methode) oder Herausgabe des Verletzergewinns verlangen will. Letzteres dürfte durch die neue Berechnungsmethode in vielen Fällen attraktiver geworden sein.

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LG Hamburg, Urteil vom 12.12.2003, 308 O 57/03, NJW 2004, 610

Unfreie Bearbeitung des Romans “Harry Potter und der Stein der Weisen” durch einen Verlag für ein Lehrerhandbuch - Literatur-Werkstatt Grundschule; die Umgestaltung des Originalromans in eine andere Buchform, nämlich in ein Lehrbuch für die Grundschule, stellt eine unfreie Bearbeitung i.S.d. § 23 UrhG dar, wenn sie zwar nicht wörtliche Textstellen, jedoch eigenpersönlich geprägte Bestandteile und formbildende Elemente des Originals (Gang der Handlung, Charakteristik und Rollenverteilung der handelnden Personen und den Örtlichkeiten) übernimmt sowie Inhaltsangaben den nach Kapiteln geordneten Aufgaben voranstellt, und hierdurch der Werkgenuss des Originals ersetzt wird. Der Bildungsauftrag der Schule rechtfertigt ein ausgedehntes Verständnis des § 24 Abs. 1 UrhG. Es liegt keine rein beschreibende Benutzung der für die Klasse 16 (Bücher, Schulbücher) eingetragenen Marke “Harry Potter” vor, wenn dieser Ausdruck in den Fußzeilen eines anderen Verlagserzeugnisses (Schulbuch, Literaturkartei) hervorgehoben benutzt wird.

siehe auch
Download Erdmann Harry Potter Gutachten: Urheberrecht im Unterricht
http://www.vds-bildungsmedien.de/html/vds.htm

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BVerfG, Beschluß vom 26.08.2003, 1 BvR 2243/02, NJW 2004, 589

Sorgfaltspflichten von Presseagenturen - Haarfarbe des Bundeskanzlers; Das große Vertrauen, das Medienunternehmen den Presseagenturen entgegenbringen und die hervorgehobene meinungsbildende Funktion von Presseagenturen rechtfertigen es, den von ihnen veröffentlichten Nachrichten nur insoweit Schutz vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Betroffenen zu gewähren, als die praktischen Möglichkeiten zur Überprüfung der Richtigkeit im Rahmen der Zumutbarkeit genutzt werden. Dabei werden die Anforderungen durch die große Zahl von Meldungen nicht gemildert. Die Intensität der Recherche richtet sich allerdings auch danach, ob die Nachricht unter Aktualitätsdruck steht. Grundrecht der Meinungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, nicht erweisliche wahre Tatsachenbehauptungen, ehrverletztende Tatsachenbehauptung,

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BVerfG: Polizei darf Telefone von Journalisten überwachen

Zur Aufklärung schwer wiegender Straftaten darf die Polizei Telefone von Journalisten (also auch von Fotojournalisten) überwachen. Die Presse- und Rundfunkfreiheit verbiete nicht grundsätzlich den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Handys und Festnetzanschlüsse von Medienvertretern. Die Polizei dürfe die Telefone allerdings nicht automatisch abhören. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.03.2003. (Az.: 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99)

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=88513

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LG Hamburg: Thumbnails, Urteil vom 05.09.2003 - 308 O 449/03
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040146.htm

Leitsätze (der JurPC-Redaktion): 

1. Eine öffentliche Zugänglichmachung ist bereits in der Möglichkeit zum Abruf auch vom Inland aus zu sehen.

2. Ob es durch Setzen eines Deep-Links zur Nutzung von Inhalten auf der verwiesenen Internetseite kommt, ist von der Frage zu trennen, ob es auch schon auf der verweisenden Seite durch die grafische Gestaltung des Links (sog. „thumbnails“) zu einer Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung kommt.

3. Die öffentliche Zugänglichmachung von „thumbnails“ stellt nach deutschem Urheberrecht eine unfreie Nutzung der zugrunde liegenden Originalfotos dar. Dem steht nicht entgegen, dass die „thumbnails“ gegenüber den Originalen stark verkleinert und mit einer viel gröberen Auflösung zum Abruf bereitgehalten werden, denn eine freie Benutzung i.S.v. § 24 UrhG ist darin nicht zu sehen.

4. Angesichts der abschließenden gesetzlichen Schrankensystematik der §§ 45 ff. UrhG ist die Zulassung einer allgemeinen Schranke der „erlaubten Nutzung im Interesse der Internetgemeinde“ nicht möglich.“ 

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VG Kassel: Behörden müssen Passfoto mit Kopftuch akzeptieren

Muslimische Frauen dürfen in Deutschland in aller Regel Passfotos benutzen, auf denen sie mit Kopftuch abgebildet sind. Die zuständigen Behörden dürfen auch keine Bescheinigung einer Religionsgemeinschaft verlangen, die das Tragen des Kopftuches vorschreibt, hat das Kasseler Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 3 G 1916/03).

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=111314

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Passfotos ins Internet stellen - das kann teuer werden

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00044309

Oberlandesgericht Köln: Das Urteil vom 19. Dezember 2003 (Az.: 6 U 91/03) ist seit April bei

JurPC auch online verfügbar. zu § 60 UrhG ; "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" (§ 19 a UrhG). gewerbliche oder private Zwecke,  1160 Euro Schadensersatz

siehe hierzu Besprechung unter www.fotorecht.de bei Publikationen

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CSU-Wahlkampf: Hohlmeier wünschte feminine Fotos - und zahlte nicht

SPIEGEL ONLINE - 29. April 2004
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,297636,00.html

Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier muss vor Gericht. Eine Münchner Fotoagentur http://www.vohler.de/  verklagte die Strauß-Tochter, weil sie eine Rechnung über rund 6000 Euro nicht bezahlen will. .....

Eine Besprechung des Falls wird demnächst unter fotorecht.de nachzulesen sein 

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Scharping-Plansch-Fotos, Urheberrechtsverletzung durch Spiegel

LG München I 25.4.2002 -  Landgericht München I - Az.: 7 O 16110/01 - 25.04.2002
http://www.kunstrecht.de/news/2001/01presse02.htm

In einem Rechtsstreit um die berüchtigten Bade-Fotos mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Rudoph Scharping hat das OLG München am 30.01.2003 entschieden (Az.: 29 U 3278/02): Die Bade-Scharping-Fotos sind nicht frei benutzbar. weitere Stichworte: Elemente des Satire-Titelbilds, Aufnahme der Fotos in Mallorca, deutsches Urheberrechtsgesetz, Recht des Schutzstaates 

siehe hierzu auch
http://www.fotorecht.de/publikationen/pool.html

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Inhaber von Urheberrechten können zur Lizenzvergabe verpflichtet sein

Inhaber von Urheberrechten können verpflichtet sein, Entwicklungen, die Industriestandard erlangt haben, gegen Lizenzen weiterzugeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Konkurrenten diese Entwicklungen benötigen, um ein eigenes Produkt auf den Markt zu bringen. Andernfalls würde eine

marktbeherrschende Stellung entstehen, die nicht mehr mit EU-Recht vereinbar ist. Die Verweigerung einer Lizenz stellt als solche keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Der EuGH stellte fest, dass die Weigerung einer Lizenzerteilung unter außergewöhnlichen Umständen – das Gericht listet drei Bedingungen auf - ein missbräuchliches Verhalten darstellt. Die Bedingungen sind, dass das Konkurrenzunternehmen neue Produkte oder Dienstleistungen anbietet, für die eine potenzielle Nachfrage am Markt besteht, das Monopolunternehmen eine Lizenz ohne sachliche Gründe verweigert und ohne Freigabe jeglicher Wettbewerb am Markt ausgeschlossen ist.

Quelle: EuGH PM Nr.32 vom 29.4.2004: Az.: C-418/01

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des EuGH veröffentlicht.
http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79959570C19010418&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=(

siehe auch Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.4.2004,
http://www.otto-schmidt.de/newsletter/archiv_19717.html

siehe auch: Handelsblatt Nr. 087 vom 05.05.04 Seite r03

Monopolisten steht kein unbeschränktes Urheberrecht zu
http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_79535&layoutid=0&stype=long&NAVITEM=&boxtitle=News

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PMG Pressemonitor GmbH

Untersagung der Betätigung als Verwertungsgesellschaft i.S.d. § 1 WahrnG bei der Lizenzierung elektronischer Pressespiegel

BayVGH, Beschluss vom 13.08.2002; Az.: 22 CS 02.1347

http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl54-005.shtml

Inzwischen darf – wie an dieser Stelle schon gemeldet - die PMG in Zusammenarbeit mit der VG Wort elektronische Pressespiegel lizenzieren.

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OLG Jena: Fotos auf passwortgeschützter Internetseite

Das OLG Jena (Beschl. v. 10.12.2003 - Az.: 2 W 658/03, MMR 2004, 418) hatte darüber zu urteilen, ob eine Urheberrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn fremde Lichtbilder auf einer passwortgeschützten Webseite veröffentlicht wurden.

.... Diese Webseite war passwortgeschützt und nur für bestimmte Besucher zugänglich. Trotz dieser Umstände hat das OLG eine Urheberrechtsverletzung bejaht:

"Es spielt auch keine Rolle, ob diese Internetseite (...) der Beklagten wegen Passwortschutzes (...) nicht zugänglich war. 

Entscheidend ist, dass die Beklagte die Ursache dafür gesetzt hat, dass Fotografien ohne Zustimmung des Nutzungsberechtigten in Veröffentlichungsabsicht einem kommerziellen Anbieter zur Verfügung gestellt wurden.

Denn auch ohne Kenntnis und eigenen Zugang war vorliegend bereits das Zurverfügungstellen der Bilder eine ausreichende, mitkausale Verletzungshandlung. Ein Verschulden ist nicht Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch."

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4.   Bildnisrecht

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Caroline von Hannover (Monaco) siegt vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Rechtsstreit um Schutz des Privat- und Familienlebens in Deutschland
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1921

Im Fall hatte sich die älteste Tochter von Prinz Rainier von Monaco gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.12.1999 (Az. 1 BvR 653/96 - ZUM 2000, 149) gewandt. Das Gericht erklärte diese Entscheidung für nicht für vereinbar mit Art. 8 EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention). Das BVerfG hatte lediglich die Fotos mit ihren Kindern für unzulässig angesehen, nicht aber anderen Fotos aus ihrem Privatleben (am Strand, beim Reiten, auf dem Marktplatz). 

Die Straßburger Richter argumentierten. «Das Gericht ist der Meinung, dass der entscheidende Faktor bei der Abwägung zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Pressefreiheit in der Frage liegen sollte, welchen Beitrag die veröffentlichten Fotos und Artikel zur öffentlichen Debatte leisten. Die Bilder, die Prinzessin Caroline im Alltag beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigten, und die ohne ihr Wissen aufgenommen wurden, seien hingegen ausschließlich privat.

Diese Entscheidung dürfte zum Umdenken im bisherigen Verständnis des deutschen Bildnisrechts zwingen und zu einer deutlichen Einschränkung der Bildauswahl der Yellow Press führen. Das Privatleben von Promis spielt sich nicht nur in der eigenen Wohnung, dem eigenen Grundstück oder Boot ab, sondern auch auf der Straße, am Strand, im Restaurant. Zu Unterscheiden sind davon öffentliche Auftritte, bei denen wohl nach wie vor Fotos von Promis zulässig sind.

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24.6.2004
http://www.echr.coe.int/Eng/Press/2004/June/ChamberjudgmentVonHannover240604.htm Die

Pressemitteilung des ECHR in Deutsch finden Sie unter
http://www.echr.coe.int/ger/ChamberjudgmentvonHannoverGermanversion.htm

die Entscheidung unter
http://hudoc.echr.coe.int/Hudoc2doc2\HEJUD\200406\vonhannover59320jv.chb324062004e.doc

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24.6.2004
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=12360  

Europäische Menschenrechtskonvention
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_101.html 

siehe auch:
EGMR gibt Prinzessin Caroline in Streit um Paparazzi-Fotos Recht
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=120765

siehe auch:
BVerfG, Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen - Prinz Ernst August von Hannover, NJW 2001, 1921

BVerfG, Caroline von Monaco, GRUR 2000, 446

siehe auch:

DJV kritisiert Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs [28.06.2004]

»Europäisches Urteil ist Rückschlag für Pressefreiheit«

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Caroline von Hannover vom 24.6.2004 (Az.: 59320/00) einen »klaren Rückschlag

für die Pressefreiheit«.

Den vollständigen Text finden Sie unter:
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1926 

siehe auch:

Scharfe Kritik deutscher Zeitschriftenverleger an Straßburger  Caroline-Urteil

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=120782

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 24. Juni 2004 (dpa).

«Das ist ein Rückschlag für die Pressefreiheit in Europa», sagte der Justiziar des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Dirk Platte. Damit würden Journalisten zu Hofberichterstattern degradiert.

weitere Stichworte:

Urteil noch nicht rechtskräftig; Gefahr von Zensur; Völlige Änderung der Rechtsprechung; Pressefreiheit und Unterhaltung; Kritik des Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freiheit der Presse vs. Persönlichkeitsschutz

Harte Zeiten für Paparazzi:
Handelsblatt Nr. 122 vom 28.06.04 Seite http://www.legios.de/wps/elex?fn=page&sfn=LEGIOS&item=NEWT_80710&layoutid=0&stype=long&NAVITEM=PAGE_50041&boxtitle=News

GREGORY LIPINSKI, HAMBURG HANDELSBLATT, 28.6.2004

Stichworte: Boris Becker, Torwart Oliver Kahn mit einer Geliebten, Schlagerstar Michelle mit ihren Töchtern Celine und Marie-Louise, Paparazzi, Boulevardpresse, investigative Journalismus, Zensur, Presseagenturen, Action Press 

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Bildnisrecht: Tochter von Caroline v. Hannover vs. "Echo der Frau" 

beck-aktuell v. 07.05.2004 meldet, ZITAT:

"Der Bundesgerichtshof hat den Schutz der Kinder von Prominenten vor Bildveröffentlichungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab in einem am 06.05.2004 veröffentlichten Urteil der Tochter von Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift «Echo der Frau» Recht und untersagte den Abdruck eines Fotos außerhalb des Sinnzusammenhangs, in dem es gemacht wurde." Das Blatt hatte ... ein Foto von Charlotte Casiraghi veröffentlicht, das die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Mutter bei einem Gala-Abend nach dem Pferderennen ... Allerdings befasste sich Text ... ausschließlich mit dem Aussehen der jungen Frau («Die ganze Welt feiert ihre Schönheit»).

Mehr unter:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/docprintversion.asp?sessionid=1BF524245DFB465FAF3EBDF014309769&docid=118070&tockey=HP.10

Urteilstext:
http://www.recht-in.de/urteile/master.php?wahl=101&u_id=111354 

BGH, Urteil vom 09.03.2004, VI ZR 217/03, NJW 2004, 1796

anti-paparazzi-light. a product of mylk* mediatektur hamburg.
http://www.anti-paparazzi.de/startseite.html

http://62.159.107.115/j.cfm?i=223822&k=64993

siehe auch:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=118070

weitere Stichworte:
Begleiter-Rechtsprechung, absolute Personen der Zeitgeschichte

Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem anderen

zeitgeschichtlichen Ereignis.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 7. Mai 2004 (dpa).

Weiterführende Links:

BVerfG,  Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen - Prinz Ernst August von Hannover, Beschluss vom 26.04.2001, Az.: 1 BvR 758/97, NJW 2001, 1921. 

BVerfG, 15.12.1999, 1 BvR 653/96 - Caroline von Monaco, Urteil vom 15.12.1999, Az.: 1 BvR 653/96, GRUR 2000, 446.

hierzu auch:
Tochter von Caroline von Hannover siegt gegen Boulevardblatt
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1856 

siehe auch:
FOTOSTREIT Erfolg für Carolines Tochter Charlotte
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,298550,00.html

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Letzte Hürde für neues Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen im Bundesrat genommen:

Das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen einer Person in ihrer Intimsphäre ist danach strafbar; 14.06.2004 

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat am 11.6.2004 dem Gesetz zum besseren Schutz der Intimsphäre zugestimmt. Nach diesem Gesetz zur Einfügung eines neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch (StGB) soll bestraft werden, wer unbefugte Bildaufnahmen von einer Person herstellt oder überträgt, die sich »in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum« aufhält und »dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt«.

Mit ein Grund für das Gesetz waren Mahnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, der in der Entwicklung von Internet-Kameras und Foto-Handys eine neue Gefahr für die Intimsphäre sah.

Weitere Infos, insb. zur Kritik an dem Gesetz siehe:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=120102

 siehe auch:
«Löfflerkreis» kritisiert neuen Paragrafen zum Schutz vor Spannern

Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit sieht Schwachstellen in § 201 a StGB

http://www.urheberrecht.org/news/?id=1881 25.05.2004;

Studienkreis (95. Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit 21./22. Mai 2004 in Duisburg): »§§ 201 a, 73 StGB mit der Aufgabe der freien Medien nicht vereinbar.«

Medienvertreter kritisieren Gesetzentwurf zum Bildnisschutz im Strafrecht, vom 09.02.2004

Bundesrat beschließt intensiveren Schutz der Intimsphäre vom 26.09.2003.

Bayern stellt Gesetzesinitiative zum Schutz der Intimsphäre vor vom 19.09.2003.

Werwigk-Hertneck, Schutz vor den Paparazzi? - Der Einbruch in die Intimsphäre soll strafbar werden, ZRP 2003,  293

Jochum, Heige, Kampf den Voyeuren und Paparazzi in Deutschland!?, NJW-Editorial zu Heft 25/2004: die Autorin äußert rechtspolitische Zweifel und verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung. Das strafrechtlich Bestimmtheitsgebot, wonach man klar am Wortlaut die Grenze zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten ablesen können soll, wird durch den neuen § 201 StGB nicht erfüllt, was insbesondere in Anbetracht des Meinungs- und Pressefreiheit bedenklich ist.

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Gesetz gegen unbefugte Foto-Aufnahmen verabschiedet

Der Bundestag (BT) hat das "Gesetz zum verbesserten Schutz der Intimspähe" (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB = http://snipurl.com/65i0) verabschiedet.

Dem Deutschen Bundestag lagen verschiedene Entwürfe vor. Der Rechtssausschuss des Deutschen Bundestag gab schließlich folgende Beschlussempfehlung ab (BT-Drucks. 15/2995; PDF, 90 KB = http://snipurl.com/65i0), die angenommen wurde.

Eíne Zusammenfassung der Diskussion im Bundestag findet sich unter

http://snipurl.com/65i5

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Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unbefugte Bildaufnahmen

http://www.urheberrecht.org/news/?id=1845  30.04.2004 

Hintergrund für die Regelung ist die durch moderne Entwicklungen in der Überwachungstechnik und durch die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- und Toninformationen über das Internet ständig wachsende Bedrohung der Intimsphäre. Nach der bisherigen Rechtslage kann das Opfer gegen unbefugte Bildaufnahmen in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten aber nicht strafrechtlich, sondern nur zivilrechtlich vorgehen.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz der Intimsphäre

Mit dem Gesetz sollen Frauen (auch Männer) vor Aufnahmen von Foto-Spannern und Video-Voyeuren geschützt werden.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=117651

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5.   Weitere Meldungen

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 12.05.2004 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts veröffentlicht. Mit den am 01.07.2004 in Kraft tretenden Vorschriften wird auch das Kostenrecht für Rechtsanwälte modernisiert ( BGBl. I, 2004, 718). Zu den Kosten für Rechtsrat siehe auch Impressum bei fotorecht.de

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0718.pdf 

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=118330

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ver.di warnt vor Digital Rights Management:

Zum "Welttag des geistigen Eigentums" am 26. April hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an den Bundestag und die Bundesregierung appelliert, das geltende Urheberrecht in seinem Bestand zu erhalten..... nicht durch Kopierschutzmechanismen und Digital-Rights-Management-Systeme .... aus der Balance zu bringen.

Pressemitteilung:
www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00d1799d 

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Neues Geschmacksmustergesetz

zum 1.6.2004 in Kraft getreten

Details unter
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=119689

siehe hierzu auch
Kretschmer, Novellierung des Geschmacksmusterrechts in GRUR 2002, 593

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Soziale Lage: KSK-Durchschnittseinkommen bei 11.144 Euro

(mediafon, 21. April 2004) Das Durchschnittseinkommen der 126.056 Künstlerinnen und Publizisten, die am 1.1.2003 über die Künstlersozialkasse versichert waren, lag bei ganzen 11.144 Euro im Jahr.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Künstlersozialversicherung (Stand: 1. Januar 2004): Bestellung und Download auf
www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/publ_ausgabe.cfm?bestnr=a%20298?=deu 

Die aktuelle Statistik der KSK-Versicherten und ihrer Einkommen:
www.kuenstlersozialkasse.de/index.cfm?103FA5444DE54D0BAD691B24F5316791 

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FAQ & Materialien zum US-Urheberrecht
http://blawg.saschakremer.de/weblog/001286.html

Eine FAQ zum US-amerikanischen Urheberrecht steht auf der Webseite des US Copyright Office bereit.
http://www.copyright.gov/help/faq 

Dort finden sich auch weitere Veröffentlichungen zum US-amerikanischen Urheberrecht
http://www.copyright.gov/pubs.html

einschließlich der zugehörigen Gesetzestexte (pdf, 290 Seiten).
http://www.copyright.gov/title17/circ92.pdf 

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Grüne Jugend startet auf EU-Ebene Aktion gegen Digital Rights Management

http://www.urheberrecht.org/news/?id=1857

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Urheberrecht: Bei der Süddeutschen brodelt es wieder
http://www.mediafon.net/aktuelles.php

Nachdem die Süddeutschen Zeitung mit dem ersten Versuch eines Total Buy-out am Widerstand ihrer freien Autorinnen und Autoren gescheitert war, unternimmt sie nun einen zweiten Anlauf. Sie hat all ihren Freien ein  Schreiben zugestellt, auf dem diese per Unterschrift bestätigen sollen, dass sie der Süddeutschen alle Rechte an ihren Artikeln auf immer und ewig einräumen? in der Regel ohne zusätzliches Honorar und ohne dass sie die

Beiträge noch anderweitig selbst vermarkten dürfen. weiter bei:
http://www.mediafon.net/aktuelles.php

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Gerügte Werbeanzeigen: "Komm poppen". Der Werberat sagt nein.

www.werberat.de

http://www.interverband.com/u-img/69392/werberat_home_neue_anschrift.htm 

SPIEGEL ONLINE 2003 v. 22.10.2003 meldet, ZITAT:

"Insgesamt 31 Anzeigen hat der Deutsche Werberat im ersten Halbjahr 2003 gerügt. Häufig wurden ... Frauen zu Lustobjekten herabgewürdigt. Der drastischste Fall: Die Anzeige eines Hamburger Fitnessstudios.

.... Nicht bestanden hat diese (der Werberat) eine Hamburger Recycling-Firma, die auf großformatigen Plakaten für die Verwertung ihrer Altautos mit einer onanierender Frau und dem Spruch "Selber machen ist geil!" geworben hatte.

Eine der gravierendsten Verfehlungen: Die Prospekte der Hamburger Fitness Studios "Feuersports". Dort wurde der Hintern einer breitbeinig knieenden Frau in Spitzenunterwäsche als Werbemotiv eingesetzt. Überschrift: "Falls Sie ihre Fitness suchen...". Der Werberat rügte diese Kampagne als "frauenerniedrigend". Die Anzeige habe keinen Bezug zu den beworbenen Fitness-Studios und degradiere Frauen zu einem sexuell verfügbaren Objekt. ... "

Quelle: SPIEGEL ONLINE 2003 v. 22.10.2003
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-270785,00.html

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Online-Tarfivertrag beim WDR

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internetredaktion des Westdeutschen Rundfunks unterliegen dem ersten Online-Tarifvertrag Deutschlands:

Mehr zum Vertrag unter:
http://www.freienseiten.de/wdr/internet_honorarrahmen.html

mediafon-Newsletter Nr. 20 v. 23.04.2003
http://62.159.107.115/jump.cfm?id=177399&kid=64993

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Verbriefung von Urheber- und Patentrechten

http://dip.bundestag.de/btd/15/028/1502863.pdf

betrifft m.E. Kreditsicherung, Unternehmensbewertung, Derivatehandel

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. die Grundlagen für die Verbriefung von Urheber- und Patentrechten zu schaffen;
  2. Regeln für die Bewertung von Urheber- und Patentrechten zu erarbeiten;
  3. den rechtlichen Rahmen für eine Handelsplattform zu schaffen;
  4. das Aktivierungsverbot in § 248 Abs. 2 HGB in geeigneter Form und unter

Beachtung des Gläubigerschutzes zu lockern.

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Verfassungsbeschwerde: MAX und die "Körperwelten

new-business-daily v. 22.09.2003 berichtet, ZITAT:

"Das Hamburger Magazin MAX (Verlagsgruppe Milchstrasse) hatte in der Ausgabe vom 13. Februar 2003 über die Körperwelten-Ausstellung in München berichtet. In der nächtlichen Fotosession mit den Plastinaten in der Münchner Innenstadt sah das Landgericht München eine strafbare „Störung der Totenruhe" und ordnete die Durchsuchung der MAX Redaktion an, um Aufschluss darüber zu gewinnen, wer das Shooting angeordnet hatte. MAX hat daraufhin den Presserechtler Dr. Roger Mann mit der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Redaktionsräume beauftragt."

Quelle: new-business-daily v. 22.09.2003

siehe hierzu auch Infos im letzten Newsletter 

siehe auch

Körperwelten - Ermittlungen gegen von Hagens eingestellt

Das Ende der Leichenschau.

Die Heidelberger Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass die Ermittlungen gegen Gunther von Hagens eingestellt wurden. Diese wurden wegen des Verdachts der "Störung der Totenruhe" geführt. 

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heidelberg erklärte, "es liege keine unbefugte Wegnahme des Körpers oder von Teilen des Körpers eines Verstorbenen aus dem Gewahrsam des Berechtigten vor". Auch das Zurschaustellung von Leichen in der Ausstellung "Körperwelten" sei nicht strafbar.

SPIEGEL ONLINE v. 10.03.2004
rp-online.de v. 09.03.2004

www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-289934,00.html

www.rp-online.de/public/druckversion/nachrichten/journal/deutschland/39485

http://62.159.107.115/j.cfm?i=217400&k=64993

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Entwurf einer Verfassung für Europa

(Anm. Die Verfassung schütz das Urheberrecht als Teil des geistigen Eigentums im Grundrechtekatalog)

Leitfaden zum Verfassungsentwurf von Jochen Barchewitz
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/eur/9032

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Urheberrecht: Total Buy-out nicht hinnehmen!

(mediafon, 28. Mai 2004) .... hat in diesen Tagen auch die Augsburger Allgemeine ihren Freien ein Schreiben zukommen lassen, auf dem diese ... mit ihrer Unterschrift bestätigen sollen, dass Sie der Zeitung künftig alle Rechte an ihren Artikeln .... abtreten. ..... (mehr bei mediafon.net)

Das Musterschreiben (Word-Dokument) steht zum Download auf
www.mediafon.net/download/Musterbrief_SZ.doc

Ein mediafon-Papier "Was tun bei Total Buy-out?" steht auf
www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@TotalBuyOut

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Wasserzeichen besser als Kopierschutz? 

IPSI-Pressemitteilung www.ipsi.fraunhofer.de/ipsi/press/press_releases/2004/040503_cominfo_wasserzeichen.txt

Die Enrypt-Homepage (englisch):
http://amsl-smb.cs.uni-magdeburg.de/ecrypt/

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Höhere Honorare für Arbeitnehmerähnliche bei Tageszeitungen:

Vom 1. Juni an .... Die neue Honorartabelle für Text und Foto steht auf

www.mediafon.net/seite.php3?name=Tarife+%26+Empfehlungen@tarife_tz12a 

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Niederlande: Mörder verkauft Tatfotos im Internet, SPIEGEL ONLINE - 15. April 2004,

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,295373,00.html

Verkauf von Original-Polizeifotos auf der Website des verurteilten Mörders Martin K.

Die Aufnahmen stammen aus den Ermittlungsakten und werden per Dailerprogramm verkauft. Mörder hat die Seite hinter Gittern auf einem Gefängnis-Computer erstellt.

Nach meiner Ansicht verstößt er damit gegen die Urheberrechte der Polizeifotografen und gegen die postmortalen Persönlichkeitsrechte der Opfer.

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Komponist Matthus fordert «Mozartpfennig» für moderne Musik

http://portale.web.de/Schlagzeilen/?msg_id=4654397

Meldung vom 15.04.2004 10:25 Uhr

Komponist Matthus fordert «Mozartpfennig» für moderne Musik. Siehe zum parallelen Thema Goethe-Groschen bei Publikationen unter fotorecht.de

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Vergütungsregeln für Freie an Zeitschriften - 4. Termin am 2.03.2004

4. Termin mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zu Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Zeitschriften am 2. März 2004 in Berlin

Zum vierten Mal haben sich die Vertreter des VDZ mit den Vorschlägen von dju und DJV beschäftigt, Dokument unter:

http://dju.verdi-verlage.de/pdf/honoraregelung/honorarzeitschriften.pdf

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Werbung per Telefon wird verboten

Handelsblatt Nr. 115 vom 17.06.04 Seite 6

HANDELSBLATT, 17.6.2004 ms BERLIN.

„Telefon-Marketing ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen ist künftig gesetzlich verboten (bisher war das aber schon nach der Rechtsprechung in den allermeisten Fällen so). Der Bundestag hat gestern die letzte Hürde vor dem Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Weg geräumt:“

Bestandteil des Gesetzes ist die Abschaffung von Schussverkäufen.

Nachtrag: das Gesetz wurde am 7.7.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 8.7.2004 in Kraft.

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Copyright laws in digital Europe

Eine neue Website zum Thema „Copyright laws in digital Europe“ will zukünftig über den Urheberrechtsschutz von digitalen Werken in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten informieren.

http://www.euro-copyrights.org

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Plagiat-Vorwurf: Jovovich-Werbung läuft trotz Verbots weiter
SPIEGEL ONLINE - 03. Mai 2004 

Ein umstrittener Werbespot mit Schauspielerin Milla Jovovich beschäftigt die französischen Gerichte. Regisseur Luc Besson hatte gegen ein Werbemotiv  mit seiner Ex-Frau geklagt - und gewonnen.

vollständiger Text:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,298143,00.html

SFR-Homepage
http://www.sfr.com/COM/fr/index_prehome.jsp

Zum Thema:
In SPIEGEL ONLINE:   ·  Dreiste Werbung: Luc Besson zürnt der schönen Milla (04.04.2004)

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,293996,00.html

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Keine pauschale Tantiemenabgabe für Internet Service Provider [01.07.2004]

Pressemitteilung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) vom 1.7.2004  über eine Entscheidung des obersten kanadischen Gerichtshofs in einem Streit um die Abgabepflicht von Internet-Service-Providern (ISP).

Den vollständigen Text finden Sie unter:
http://www.urheberrecht.org/news/?id=1932 

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"BILD" - Weiter nackte Mädchen auf S.1

[newsroom.news] die medienschlagzeilen vom 06.11.2003 berichten, ZITAT:

 "Die "Bild"-Zeitung darf weiter nackte Mädchen auf Seite 1 abbilden - ohne gegen EU-Recht zu verstoßen.

 Quelle: [newsroom.news] die medienschlagzeilen v. 06.11.2003
http://62.159.107.115/jump.cfm?id=201789&kid=64993  

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