BFF, BVPA und FreeLens unterstützen neues Urhebervertragsrecht
Nachdem die wirtschaftiche Situation vieler Urheber u.a. durch die Medienkonzentration und den Kostendruck in den neuen Medien in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden ist, hat sich die Bundesregierung an das bereits seit 1965 angekündigte Urhebervertragsrecht erinnert.
Nach schriftlichen Stellungnahmen Ende letzten Jahres (siehe Stellungnahme von Bund Freischaffender Foto-Designer BFF, Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive BVPA, und Verein der Fotojournalisten FreeLens unter: www.fotorecht.de) und einer Anhörung am 29.02.2000 wurde ein Diskussionsentwurf zur Stärkung der Stellung der Urheber im Mai dieses Jahres vorgelegt (www.bmj.bund.de/ggv/ggv_i.htm). Zu einer ersten Diskussion über diesen Entwurf hatte die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin die Vertreter der verschiedensten Urheberverbände am 18.07.2000 eingeladen. Der Gesetzentwurf, der im wesentlichen die Festschreibung eines Anspruches der Urheber auf eine angemessene Vergütung für ihre Werke und die gerichtlich durchsetzbare Möglichkeit des Abschlusses von Gesamtverträgen über Mindeststandards mit Nutzern urheberrechtlicher Werke vorsieht, findet die breite Unterstützung aller Urheberverbände.
Auch der BFF, der BVPA und FreeLens unterstützen sowohl das Gesetzgebungs-vorhaben als auch die Erarbeitung eines für ca. Ende September geplanten Referentenentwurfes durch die Übergabe einer Stellungnahme mit Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen des bisherigen Diskussionsentwurfs.
Da die Verwerter, die noch keine angemessenen Honorare zahlen insbesondere im Bildjournalismus werden skandalös niedrige Honorare gezahlt scharfen Widerstand gegen das Gesetzgebungsvorhaben angekündigt haben, sind alle Urheber und alle am Kulturschaffen Interessierte aufgerufen, die Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber mit dem Ziel der Herstellung eines Verhandlungsgleichgewichtes während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens zu unterstützen. Eine angemessene Vergütung der Nutzung ihrer Werke ist Anreiz und Voraussetzung für weiteres geistiges, kulturelles und intellektuelles Schaffen der Urheber, das die Grundlage der aufblühenden Wirtschaft im Bereich der Wissens- und Informationsgesellschaft darstellt und damit Arbeitsplätze sichert und schafft und für steigende Steuereinnahmen sorgt.
Hamburg, 24.07.2000